RS OGH 1998/11/10 5Ob274/98z, 6Ob184/01d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1998
beobachten
merken

Norm

KO §46
MRG §37

Rechtssatz

Die Verweisung vermögensrechtlicher Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter vom streitigen ins außerstreitige Verfahren nach § 37 MRG verändert deren rechtliche Qualifikation nicht. Ein Anspruch, der im streitigen Verfahren als Masseforderung zu behandeln wäre, behält daher auch im Außerstreitverfahren diese Eigenschaft.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 274/98z
    Entscheidungstext OGH 10.11.1998 5 Ob 274/98z
  • 6 Ob 184/01d
    Entscheidungstext OGH 20.06.2002 6 Ob 184/01d
    Auch; nur: Ein Anspruch, der im streitigen Verfahren als Masseforderung zu behandeln wäre, behält daher auch im Außerstreitverfahren diese Eigenschaft. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111102

Dokumentnummer

JJR_19981110_OGH0002_0050OB00274_98Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten