RS OGH 1986/2/19 1Ob723/85, 2Ob562/86, 2Ob512/86, 1Ob615/88

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Veröffentlicht am 19.02.1986
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Norm

AußStrG §73 Abs1
KO §46

Rechtssatz

Da die Überlassung an Zahlungsstatt in einfach gelagerten Fällen an die Stelle des Verlassenschaftskonkurses tritt, sind nach der Konkursordnung bestehende Privilegien zu berücksichtigen. Krankheitskosten kommt ein solches Vorrecht seit 1.1.1984 nicht mehr zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007638

Dokumentnummer

JJR_19860219_OGH0002_0010OB00723_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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