Norm
AußStrG §73 Abs1Rechtssatz
Da die Überlassung an Zahlungsstatt in einfach gelagerten Fällen an die Stelle des Verlassenschaftskonkurses tritt, sind nach der Konkursordnung bestehende Privilegien zu berücksichtigen. Krankheitskosten kommt ein solches Vorrecht seit 1.1.1984 nicht mehr zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007638Dokumentnummer
JJR_19860219_OGH0002_0010OB00723_8500000_001