Die Klägerin war Verkäuferin bei der Gemeinschuldnerin Stefanie S. Sie hat im Konkurs eine Entgeltsforderung von 23.834 S 9 g brutto als Masseforderung und von 7304 S 84 g brutto als Konkursforderung erster Klasse angemeldet. Der Masseverwalter bestritt die Ansprüche. Die Klägerin begehrt daher den Zuspruch von 23.834 S 9 g brutto als Masseforderung und die Feststellung der Forderung von 7304 S 84 g brutto als Konkursforderung erster Klasse. Das Erstgericht verurteilte - wegen Unzul... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §47KO §50ZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Masseforderungen und Konkursforderungen sind rechtlich verschieden zu beurteilen; die Massegläubiger sind Gläubiger eigener Art, nicht besonders bevorrechtigte Konkursgläubiger. Die Massegläubiger werden vorab aus der Konkursmasse befriedigt; die Konkursgläubiger kommen nur zum Zuge, wenn nach der vollen Befriedigung aller Masseforderungen etwas erübrigt. Wenn der Zuspruch einer Forderung als ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen der Klage hat Ernst H. vom Kläger im Sinne des Vertrages vom 2. Jänner 1958 Schnittwaren und Textilien Gesamtbetrag von 27.727 S gekauft und bezogen. Die Forderung war bis längstens 31. März 1959 fällig, und gemäß Punkt 1 des Vertrages sollte die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben. Da Ernst H. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkam, mußte gegen ihn eine Klage eingebracht werden, und er wurde mit Anerkenntnisurteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2KO §46KO §81
Rechtssatz: Zur Klage des ehemaligen Masseverwalters gegen den ehemaligen Gemeinschuldner wegen Schadenersatzes (Masseverwalter zahlte Prozeßkosten in einem auf Grund falscher Information des Gemeinschuldners für die Masse anhängig gemachten Verfahren). Entscheidungstexte 6 Ob 390/60 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 6 Ob 390/60 Veröff: EvBl 196... mehr lesen...
Norm: AO §8KO §46
Rechtssatz: Ist eine Rechtshandlung nach den Bestimmungen der AO nicht gestattet, dann kann daraus im nachfolgenden Anschlußkonkurs keine Masseforderungen entstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 206/60 Entscheidungstext OGH 30.06.1960 5 Ob 206/60 Veröff: RZ 1961,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §46
Rechtssatz: Rückständige Sozialversicherungsbeiträge, die sich auf Gehaltsforderungen eines Angestellten für die Zeit nach der Ausgleichseröffnung beziehen, sind im anschließenden Konkursverfahren Masseforderungen; dies gilt auch dann, wenn die Gehaltsforderung selbst als Konkursforderung in die dritte Klasse gehört. Entscheidungstexte 5 Ob 224/59 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs7 VIIAngG §25AngG §26KO §46 Z3
Rechtssatz: Das im § 25 KO normierte Recht des Dienstnehmers, im Falle des Konkurses des Dienstgebers das Dienstverhältnis ohne Kündigung zu lösen, bedeutet einen über die Austrittsgründe des § 26 AngG hinausgehenden weiteren Austrittsgrund des Angestellten, bei dessen Vorliegen dem Angestellten der Abfertigungsanspruch nach § 23 Abs 7 AngG nicht verlorengeht. Der Abfertigungsanspruch des Angeste... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 IDKO §46 Z4
Rechtssatz: Der Abfertigungsanspruch eines Angestellten, der während des Ausgleichsverfahrens ausgetreten ist, ist im Anschlußkonkurs keine Masseforderung. Entscheidungstexte 4 Ob 92/57 Entscheidungstext OGH 20.12.1957 4 Ob 92/57 Veröff: EvBl 1958/154 S 245 = Arb 6790 = SozM IE,45 4 Ob 56/61 En... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 15. Februar 1957 die Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Masseforderung der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, als betreibender Partei im Betrage von 569 S 70 g. Das Rekursgericht wies das Exekutionsbegehren ab. Die betreibende Partei habe die erforderlichen Angaben unterlassen, nach denen beurteilt werden könne, ob die Telephonrechnungen für die Monate Okto... mehr lesen...
Über das Vermögen der Ehegatten Rudolf und Margit H. war am 31. Mai 1954 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden. Mit Konkursedikt vom 13. November 1954 wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Ausgleichsverfahren haben sich die Schuldner von der Beklagten beraten und vertreten lassen und ihr hiefür in Teilbeträgen während des Ausgleichsverfahrens 2290 S 90 g bezahlt und Waren im Betrage von 100 S ausgefolgt. Der Masseverwalter begehrt den Rückersatz unter Anfechtung des geschlossenen V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73KO §46AußStrG 2005 §154 Abs2
Rechtssatz: Bei der kridamäßigen Aufteilung des Nachlasses sind die Mietzinse für die Wohnung der Erblasserin nach ihrem Tode bis zur Beendigung des Mietverhältnisses sowie die den Vermietern zwecks Durchsetzung ihres Räumungsanspruches gegenüber der Verlassenschaft auflaufenden Kosten als Masseforderungen zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §46 Z1
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, für welchen Steuern und öffentliche Abgaben (auch Sozialversicherungsbeiträge) im Anschlußkonkurs als Masseforderungen zu gelten haben, richtet sich nach dem Tag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens. Entscheidungstexte 1 Ob 472/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 1 Ob 472/55 Veröff: EvBl 1956/60 S 103 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGKO §46KO §109 Abs1
Rechtssatz: Die mit der amtlichen Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis verknüpfte Eigenschaft eines Exekutionstitels im Sinne des § 1 Z 7 EO erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Eigenschaft der vollstreckbaren Forderung als Masseforderung. Kennt der Masseverwalter eine Masseforderung an, so fällt dies nicht unter § 109 Abs 1 KO, sondern ist ein privatrechtliches Anerkenntnis. Eine Forderung bleibt... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §46
Rechtssatz: Entgeltansprüche der Dienstnehmer zwischen Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und des Anschlußkonkurses sind Masseforderungen. Entscheidungstexte 4 Ob 44/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1953 4 Ob 44/53 Veröff: Arb 5729 = SozM IE,25 5 Ob 40/58 Entscheidungstext OGH 05.03.1958 5 Ob 40/58... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 IDKO §25KO §46
Rechtssatz: Sowohl die Entgeltansprüche der Angestellten für die Zeit von der Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses infolge Kündigung durch den Masseverwalter - also bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist - als auch der Abfertigungsanspruch sind als Masseforderungen zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Ob 44/53 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs2KO §46 Z1
Rechtssatz: Die gegen den Ausgleichsschuldner während des Ausgleichsverfahrens ersiegte Kostenforderung ist im Anschlußkonkurse nicht Masseforderung. Entscheidungstexte 3 Ob 1058/33 Entscheidungstext OGH 16.01.1934 3 Ob 1058/33 Veröff: SZ 16/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:R... mehr lesen...
Norm: KO §46 Z1ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Die Kosten der Nachlaßinventur sind Massekosten im Sinne des § 46 Z 1 KO, des über den Nachlaß eröffneten Konkursverfahrens. Diese Frage betrifft nicht den Kostenpunkt im Sinne der Judikate 4 und 13, § 528 ZPO, § 172 KO. Entscheidungstexte 2 Ob 1269/30 Entscheidungstext OGH 21.01.1931 2 Ob 1269/30 Veröff: SZ 13/16 ... mehr lesen...