Norm
KO §16Rechtssatz
Die Provisionsforderung eines Realitätenvermittlers ist eine durch den späteren Abschluß des Kaufvertrages mit dem namhaft gemachten Käufer aufschiebend bedingte Forderung und als solche auch eine aufschiebend bedingte Konkursforderung und keine Masseforderung (Eintritt der Bedingung nach Konkurseröffnung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064169Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.08.2012