Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Masseverwalter zwar nicht durch andere Beweismittel widerlegt, wohl aber wegen Vorliegens von Willensmängeln - insbesondere wegen eines Irrtums über die als feststehend angenommenen Erklärungsgrundlagen - angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0033049Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015