Norm: KO §30 Abs1 Z3KO §31KO §66
Rechtssatz: Sozialversicherungsträger haben bei Vorliegen von Insolvenzindikatoren die Behauptung einer bloßen Zahlungsstockung zu überprüfen. Wird mangels zumutbarer Prüfungsschritte die Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht erkannt, ist auch das fahrlässige Nichterkennen der Begünstigungsabsicht vorwerfbar. Entscheidungstexte 3 Ob 99/10w Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31KO §66
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit iSd § 66 KO liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5 % aller fälligen Schulden nicht begleichen kann. Von Zahlungsfähigkeit darf ein Zahlungsempfänger ausgehen, wenn der Schuldner 95 % oder mehr aller fälligen Schulden begleichen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 99/10w Entscheidungstext OGH 19.01.2011 3 Ob 99/10w Beisatz: Eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 BaKO §30KO §31
Rechtssatz: Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht. Entscheidungstexte 10 Ob 29/07y Entscheidungstext OGH 05.06.2007 10 Ob 29/07y Bem: So schon 6 Ob 116... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Aus der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens allein kann ein Anspruch nach § 31 KO nicht abgeleitet werden; vielmehr müssen die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sein. Entscheidungstexte 7 Ob 288/04k Entscheidungstext OGH 08.06.2005 7 Ob 288/04k European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §67
Rechtssatz: Wenn die in der Krise des Unternehmens erbrachten eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen (Gesellschafterdarlehen) oder Haftungsübernahmen (Schuldbeitritte; Bürgschaften) ausreichten, um die Befriedigung aller Gläubiger mit Ausnahme der rückforderungsberechtigten Gesellschafter zu bewirken oder sicherzustellen, durfte vor dem Inkrafttreten des GIRÄG 2003 ein Gläubiger, dessen Forderungen vom späteren Geme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416BAO §214 Abs4 litaKO §30KO §31
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung eines Umsatzsteuerguthabens, das der spätere Gemeinschuldner bei - der Anfechtung teils unterliegenden und teils nicht unterliegenden - Abgabenzahlungen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Abzug brachte. Entscheidungstexte 6 Ob 339/00x Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: EStG §83FamLAG §41HKG §57KO §28 Z2KO §30KO §31WKG §122
Rechtssatz: Lohnsteuer-Zahlungen des späteren Gemeinschuldners in der Krise sind nicht nach §§ 30, 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar, wohl aber Zahlungen von Dienstgeberbeiträgen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Entscheidungstexte 6 Ob 339/00x Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 339/00x Veröff: SZ 74/101 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: War der Beklagten die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin nicht bekannt und musste sie ihr auch nicht bekannt sein, so ist auch die Kenntnis oder verschuldete Unkenntnis einer allfälligen Begünstigungsabsicht ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die vom Kläger behauptete Kenntnis einer allfälligen Benachteiligungsabsicht der Gemeinschuldnerin. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §1KO §30 Abs1KO §31
Rechtssatz: Eine zwischenzeitliche, wenn auch nur vorübergehende wirtschaftliche Erholung des späteren Gemeinschuldners beseitigt die Anfechtbarkeit der während des vorhergehenden Insolvenzstadiums vorgenommenen Rechtshandlung. Das gilt auch für ein zwischenzeitliches, bis zur rechtskräftigen Bestätigung gediehenes Ausgleichsverfahren, eventuell auch für einen außergerichtlichen Ausgleich. Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Der erkennende Senat billigt die von Weissel (ÖBA 1992, 630) vorgeschlagene Formel zur Berechnung des vom anfechtenden Masseverwalters als Höchstbetrag zu beanspruchenden Betrages. Die im Zeitpunkt des angefochtenen Rechtsgeschäfts erzielbare Quote ist mit der Summe der Konkursforderungen der allgemeinen Klasse (zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung) zu multiplizieren und davon sind die Aktiven (die zur Befriedigung der Ko... mehr lesen...
Norm: ZPO §502KO §30KO §31
Rechtssatz: Die Revision der Beklagten ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof noch nicht mit der Frage befaßt hat, ob den Drittschuldner eine Erkundigungspflicht wegen einer allfälligen Konkurseröffnung über das Vermögen des Gläubigers trifft. Entscheidungstexte 4 Ob 2026/96m Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 2026/96m Veröff: SZ 69/62 ... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Die Frage, ob dem befriedigten Gläubiger die Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners bekannt sein musste, ist zu bejahen, wenn dem Gläubiger genügend verdächtige Umstände bekannt waren oder bei gehöriger Sorgfalt bekannt sein mussten, die den Schluss auf eine Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners rechtfertigen. Entscheidungstexte 7 Ob 563/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30KO §31ZollG §174ZollG §178
Rechtssatz: Zölle und sonstige Eingangsabgaben sind reine Objektsteuern, die zwar eine bestimmte Person zu zahlen hat, bei denen aber die jeweils betroffene Sache das Essentielle der Abgabe und nicht bloß deren Anknüpfungsobjekt ist. Im Mittelpunkt der Besteuerung steht die Sache und nicht die Person, der sie zugeordnet ist, sodaß mehrere Sachen auch bei Verwirklichung eines einheitlichen Tatbestands... mehr lesen...
Norm: BAO §225 Abs1KO §27KO §31ZollG §174. ZollG §178
Rechtssatz: Absonderungsrechte gemäß § 178 ZollG entstehen, wie sich eindeutig aus dem ersten Absatz dieser Gesetzesstelle in Verbindung mit § 174 ZollG ergibt, ex lege mit der Verwirklichung jenes Tatbestandes, der auch die Zollschuld selbst (wenn auch nur bedingt) entstehen ließ, ohne daß es einer Geltendmachung der Sachhaftung - etwa einer Beschlagnahmeverfügung nach § 225 Abs 1 BAO - bed... mehr lesen...
Norm: KO §17KO §27KO §28KO §30KO §31
Rechtssatz: Ein Rückgriffsrecht des Bürgen gegenüber dem späteren Gemeinschuldner schmälert in der Regel das Massevermögen nicht. Nur dann, wenn durch eine "zusammengehörige Kette von Handlungen" bewirkt wird, daß der Gemeinschuldner mittelbar durch einen Dritten eine Befriedigung oder Sicherstellung auf Kosten der Masse gewährt, kann eine Schmälerung des Massevermögens eintreten. Entsche... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30KO §31
Rechtssatz: Auch in der Anweisung des Gemeinschuldners auf Kredit liegt keine Gläubigerbenachteiligung, weil bloß ein Wechsel in der Person des Gläubigers eintritt. Auch sie ist daher nicht anfechtbar (SZ 36/44). Entscheidungstexte 8 Ob 558/91 Entscheidungstext OGH 30.04.1992 8 Ob 558/91 Veröff: SZ 65/71 = JBl 1992,798 = ÖBA 1992,1113 (Koziol) ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Ein Pfandgläubiger mit hinreichender Deckung der Pfandforderung im (Restwert) Wert der Pfandsache ist nicht Konkursgläubiger. Die Tilgung der Darlehensschuld des Gemeinschuldners durch den Erwerber eines Teiles der Pfandsache im Rahmen der Pfanddeckung ist anfechtungsfest. Entscheidungstexte 6 Ob 560/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1991 6 Ob 560/90... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31KO §66
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei starker Überschuldung das Ausgleichsverfahren (und in der Folge der Anschlußkonkurs eröffnet), so ist ab der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens auch die Zahlungsunfähigkeit des einzigen Gesellschafters (und Geschäftsführers) der Gesellschaft anzunehmen, wenn er für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit einem Vermögen, das den Schulde... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Die vom § 31 KO verlangte Deckung der Forderung eines "Konkursgläubigers" bedeutet lediglich, daß es sich nicht um die Deckung einer vom Konkurs ausgeschlossenen Forderung handeln darf. Hiezu zählen gemäß § 58 KO (früher § 57 KO) zB Geldstrafen, bestimmte Ansprüche aus Schenkungen usw. Entscheidungstexte 2 Ob 725/86 Entscheidungstext OGH 10.11.1987 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §27aKO §31
Rechtssatz: Die Befriedigungstauglichkeit (Nachteiligkeit eines Rechtsgeschäftes für die Gläubiger) ist zwar nach dem Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung zu beurteilen, doch ist hiebei ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 507/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 7 Ob 507/87 Veröff: SZ 60/21 = WBl 1987,124 = ÖBA 1987,338 = GesRZ ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Nur durch Tatsachenbehauptungen gedeckte oder wenigstens indizierte Anfechtungsgründe sind zu berücksichtigen. Eine Erklärung, das Pfandrecht des Beklagten "aus jedwedem Grund, insbesondere den Gründen nach §§ 30, 31 KO" anzufechten, ist daher als "salvatorische Klausel" unwirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 514/86 Entscheidungstext OGH 17.12.1986 3 Ob 514... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §67 Abs2
Rechtssatz: Für die Anfechtung nach § 31 KO reicht die verschuldete Unkenntnis der Überschuldung. Entscheidungstexte 1 Ob 655/86 Entscheidungstext OGH 03.12.1986 1 Ob 655/86 Veröff: SZ 59/216 = EvBl 1987/104 S 366 = WBl 1987,74 = ÖBA 1987,332 (Hoyer) 1 Ob 508/89 Entscheidungstext OGH 05.07.1989 1 ... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 22. 9. und 26. 9. 1978 (Kontokorrentvertrag und Mantelzessionsannahme) räumte die beklagte B-Bank der späteren Gemeinschuldnerin, der A GesmbH & Co. KG (auch kurz: Firma A), einen Fakturenzessionskredit in der Höhe von 1 Mio. S bis 30. 9. 1979 ein. Die Vertragspartner vereinbarten hiebei ua. folgendes: Im Anbotschreiben vom 22. 9. 1978: "4. Wir sind berechtigt, diesen Kredit jederzeit und ohne nähere Angabe von Gründen aufzukundigen, wenn von Ihnen Bestimmungen... mehr lesen...
Norm: IO §28IO §29KO §27KO §28KO §30KO §31
Rechtssatz: Allen Anfechtungstatbeständen nach der KO liegt zum Teil unausgesprochen das Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung zugrunde. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 Veröff: SZ 57/87 = JBl 1985,494 = EvBl 1985/92 S 461 = RdW 1984,242 1 Ob 555/86 ... mehr lesen...
Norm: IO §66KO §30KO §31KO §66KO aF §68KO §69
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldforderungen regelmäßig zu erfüllen. Symptome der Zahlungsunfähigkeit sind zB Nichtleistung nach Verurteilung in mehreren Verfahren, nach fruchtlosen Mahnungen, ergebnislosen Exekutionen, sowie Tilgung immer nur der dringlichsten Verbindlichkeite... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31KO §68
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Betrieb sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, ändert nichts an den rechtlichen Folgen einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit. War daher der gemeinschuldnerische Betrieb zum kritischen Zeitpunkt zahlungsunfähig, würde dies an der Anfechtbarkeit der Rechtshandlung auch dann nichts ändern, wenn diese Zahlungsunfähigkeit mit irgendwelchen Mitteln (zusätzliche Kredite, organisatorische M... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß der Anfechtungsgegner dem Gemeinschuldner mit einen Konkursantrag drohte, kann noch nicht geschlossen werden, daß er einen Verdacht hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit hatte, weil es sich hiebei um eine Drohung handelt, die häufig, wenn auch oft mißbräuchlich, verwendet wird, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Das Erfordernis der "Nachteiligkeit" ist jedenfalls nach dem Zeitpunkt zu prüfen, in welchem das Rechtsgeschäft eingegangen wurde (JBl 1981,157). Entscheidungstexte 3 Ob 539/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1983 3 Ob 539/82 Veröff: JBl 1983,654 (zustimmend Koziol) = EvBl 1983/151 S 549; hiezu zustimmend Papis AnwBl 1983,547 ... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensverschleude... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §30KO §31KO §39
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 795/81 Entscheidungstext O... mehr lesen...