Norm
BAO §225 Abs1Rechtssatz
Absonderungsrechte gemäß § 178 ZollG entstehen, wie sich eindeutig aus dem ersten Absatz dieser Gesetzesstelle in Verbindung mit § 174 ZollG ergibt, ex lege mit der Verwirklichung jenes Tatbestandes, der auch die Zollschuld selbst (wenn auch nur bedingt) entstehen ließ, ohne daß es einer Geltendmachung der Sachhaftung - etwa einer Beschlagnahmeverfügung nach § 225 Abs 1 BAO - bedurft hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053374Dokumentnummer
JJR_19950314_OGH0002_0050OB00509_9500000_002