Norm
ABGB §1393 BaRechtssatz
Der Zessionar erlangt schon mit der gültigen Abtretung eine gesicherte, konkursfeste Position hinsichtlich der bereits angelegten künftigen Forderung, sofern diese Forderung schließlich - auch nach Konkurseröffnung - einredefrei entsteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
zukünftige ForderungsabtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122159Im RIS seit
05.07.2007Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019