Norm
EStG §83Rechtssatz
Lohnsteuer-Zahlungen des späteren Gemeinschuldners in der Krise sind nicht nach §§ 30, 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar, wohl aber Zahlungen von Dienstgeberbeiträgen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115433Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016