Norm
KO §31Rechtssatz
Aus der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens allein kann ein Anspruch nach § 31 KO nicht abgeleitet werden; vielmehr müssen die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120060Dokumentnummer
JJR_20050608_OGH0002_0070OB00288_04K0000_001