Norm
KO §30 Abs1 Z3Rechtssatz
Sozialversicherungsträger haben bei Vorliegen von Insolvenzindikatoren die Behauptung einer bloßen Zahlungsstockung zu überprüfen. Wird mangels zumutbarer Prüfungsschritte die Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht erkannt, ist auch das fahrlässige Nichterkennen der Begünstigungsabsicht vorwerfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126562Im RIS seit
22.03.2011Zuletzt aktualisiert am
02.03.2018