Norm: ZPO §477 Abs1 Z5 D5KO §1KO §3KO §6
Rechtssatz: Im Gemeinschuldnerprozess begründet die mangelnde Prozessführungsbefugnis des zu Unrecht eingeschrittenen Masseverwalters die Nichtigkeit des davon betroffenen Verfahrens im Sinne des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 159/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 159/01s Veröff: SZ 74/134 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6KO §1KO §3KO §81KO §122
Rechtssatz: Die Klagslegitimation des Gemeinschuldners wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (hier: gegen ehemaligen Masseverwalter verneint). Entscheidungstexte 8 Ob 263/00k Entscheidungstext OGH 05.07.2001 8 Ob 263/00k Veröff: SZ 74/118 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3KO §81a
Rechtssatz: Der Masseverwalter als Vertreter der Masse hat diese gegenüber der Steuerbehörde zu vertreten, die Bücher des zur Konkursmasse gehörigen Unternehmens zu führen und die Steuererklärungen abzugeben. Diese Rechtshandlungen sind solche, die die Masse betreffen. Der Masseverwalter hat im Interesse der Konkursmasse Mängel der Buchführung des Gemeinschuldners zu beheben, beispielsweise eine zur Beschönigung der Lage... mehr lesen...
Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 CKO §3KO §59
Rechtssatz: Das sich aus der Anmerkung der Konkurseröffnung ergebende Eintragungshindernis nach § 94 Abs 1 Z 2 GBG bleibt weiterhin bestehen. Die Wirkungen einer Konkursaufhebung treten nämlich nicht schon mit dem Anschlag des Aufhebungsediktes, sondern erst mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses ein (SZ 40/149). Erst dann erlangt der Gemeinschuldner die volle Verfügungsfähigkeit über sein vormals konku... mehr lesen...
Norm: EO §65KO §3KO §115KO §119
Rechtssatz: Bei der Exekutionsführung eines absonderungsberechtigten Gläubigers auf Vermögensstücke der Konkursmasse während des anhängigen Konkurses ist der Masseverwalter der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 3 Ob 120/98p Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 120/98p 6 Ob 152/01... mehr lesen...
Norm: ABGB §1035KO §3
Rechtssatz: Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag muß der Geschäftsherr nicht einmal geschäftsfähig sein; umso weniger kann es bei Beurteilung der Ansprüche des Geschäftsführers darauf ankommen, daß der Geschäftsherr durch die Konkurseröffnung in seiner Fähigkeit zur Verfügung über die Masse beschränkt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 2305/96v Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002GmbHG §15aKO §1KO §3KO §26 Abs1KO §46 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH wird der gemäß § 15 a GmbHG vor der Konkurseröffnung vom Gericht amtlich bestellte und von der Gesellschaft selbst gemäß den §§ 1002 ff ABGB beauftragte Notgeschäftsführer hinsichtlich der Verwaltung und der Verfügung über das Konkursvermögen durch den Masseverwalter "verdrängt". Sein mit der Gesellschaft geschloss... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Z4KO §3KO §81 Abs1
Rechtssatz: Die Organisation der durch die Konkurseröffnung gemäß § 84 Z 4 GmbHG aufgelösten GmbH bleibt auch im Konkurs gewahrt; die Organe nehmen weiterhin ihre Funktionen wahr, soweit diese nicht vom Masseverwalter verdrängt werden oder deren Ausübung dem Zweck des Konkurses zuwiderliefe. Dem Masseverwalter ist es daher auch verwehrt, Mitglieder der Organe abzuberufen bzw zu bestellen. E... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1GmbHG §16 Abs1KO §1KO §3
Rechtssatz: Die Bestellung, aber auch die Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine rein gesellschaftsinterne organisatorische Maßnahme, die für sich genommen auf die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft keinen Einfluss nimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 567/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §6
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit des Gemeinschuldners ist von der Bestimmung des § 6 KO auszugehen. Danach fehlt (in Verbindung mit § 1 Abs 1 KO) dem Gemeinschuldner die aktive und passive Prozessfähigkeit im Masseprozess. Soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind, erhält aber die Konkursmasse ein ex lege vertretungsbefugtes und vertretungsverpflichtetes Organ in der Person des Masseverwalte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §89KO §1KO §3ZPO §7
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, der Liquidator einer GmbH könne das vor der Konkursaufhebung liegende Verfahren wegen Schadenersatzes gegen den Masseverwalter nicht wirksam genehmigen, sondern sei auf eine neue Klagsführung zu verweisen, wird vom erkennenden Senat nicht geteilt. Es wäre nutzloser übertriebener und sachlich nicht gerechtfertigter Formalismus, den nach der Rechtsansicht eines Teils der Lehre und Rec... mehr lesen...
Norm: AO §47KO §3KO §150 Abs5
Rechtssatz: Die Frage nach dem Verhältnis des § 150 Abs 5 KO zu § 3 KO ist nach dem Zweck der beiden Bestimmungen dahin zu beantworten, daß die zur Wahrung der Gläubigergleichbehandlung normierte absolute Unwirksamkeit der nicht zugelassenen Sonderbegünstigungen nach § 150 Abs 5 KO - wie nicht zuletzt die Übereinstimmung dieser Regelung mit § 47 AO belegt - in keiner Abhängigkeit von der zur Sicherung der Masse für... mehr lesen...
Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurde. Auf Grund eines Girovertrages zwischen Ing. Ingmar G und der beklagten Partei wurden alle ihn betreffenden Ein- und Ausgänge auf dem Konto 6500 der beklagten Partei gebucht. Über das Vermögen des Ing. Ingmar G wurde mit Beschluß des KG W vom 22. 12. 1981, S 61/81, der Konkurs eröf... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit ist nicht die Folge des schuldhaften Verhaltens des Gemeinschuldners oder des Dritten, sondern der durch die Konkurseröffnung eingetretenen Verfügungsunfähigkeit des Gemeinschuldners. Sie bewirkt, daß der von der Rechtshandlung betroffene Gegenstand der Masse erhalten bleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 768/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KKO §3
Rechtssatz: Die Rückabwicklung von den Konkursgläubigern gegenüber unwirksamen Rechtshandlungen des Gemeinschuldners hat nach Bereicherungsrecht zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 768/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 768/83 Veröff: RdW 1984,276 = SZ 56/186 2 Ob 544/88 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Ehe der Beklagten mit Ernst U wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 5. April 1976 geschieden. Ein halbes Jahr nach der Scheidung der Ehe nahmen die Beklagte und Ernst U die häusliche Gemeinschaft wieder auf und lebten bis Anfang 1979 in der früheren ehelichen Wohnung, in der die Beklagte nach der Scheidung der Ehe verblieben war, zusammen. Bei Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft brachte Ernst U eine Reihe von Gebrauchsgegenständen (eine Sitzgarnitur, Bettzeug und Geschirr)... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3
Rechtssatz: Veräußert der Gemeinschuldner nach Konkurseröffnung Gegenstände, die als nicht der Exekution unterworfen, nicht zu Masse gehören, so fällt die hieraus entstehende Forderung auf den Erlös in die Masse. Zahlungen an den Gemeinschuldner kommt schuldbefreiende Wirkung nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs 2 KO zu. Entscheidungstexte 1 Ob 526/81 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3KO §116 Z5ZPO §1 Bb
Rechtssatz: Wenn ein Gegenstand vom Masseverwalter nicht als Massebestandteil in Anspruch genommen wird, so ist die Klage auch nicht gegen den Masseverwalter, sondern gegen den Gemeinschuldner persönlich zu richten. Entscheidungstexte 6 Ob 780/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 6 Ob 780/77 Europea... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3ZPO §1 Bb
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner bleibt bezüglich der nicht in die Konkursmasse fallenden Rechte und Vermögenschaften prozeßfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 780/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 6 Ob 780/77 1 Ob 526/81 Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 526/81 Veröff: SZ 54/50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1KO §3KO §81
Rechtssatz: Ein Vertrauen darauf, daß ein Gemeinschuldner als Erfüllungsgehilfe des Masseverwalters diesen hinsichtlich der Konkursmasse auch nach der Konkurseröffnung noch verpflichten kann, kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftspartner annehmen kann, daß der Gemeinschuldner vom Masseverwalter zum betreffenden Geschäft ausdrücklich oder doch stillschweigend bevollmächtigt wurde, da sich ein Dritter immer nur d... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1016ABGB §1151 IIABGB §1152 C5KO §3
Rechtssatz: In der Entgegennahme der Arbeitsleistung einer Arbeitnehmerin, die mit dem Gemeinschuldner nach Konkurseröffnung eine Arbeitsvertrag schloß, durch den MV kann eine Genehmigung des Vertrages liegen; nicht aber dann, wenn die Arbeitnehmerin schon vor Vertragsabschluß als Lebensgefährtin des GS unentgeltlich im Betrieb gearbeitet hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §3
Rechtssatz: Konkursrechtliche Publizitätswirkung hebt Vertrauen auf grundbuchsrechtliche Publizität auf (hier: negative Publizität des Grundbuches). Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: EvBl 1976/83 S 158 = SZ 48/104 = JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski ... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung wird dem Gemeinschuldner die Verfügung über die Masse entzogen. Die Konkurseröffnung bringt eine doppelte Verfügungsbeschränkung für den Gemeinschuldner mit sich, nämlich eine tatsächliche mit der Übernahme der Verwaltung durch den Masseverwalter und eine rechtliche, unmittelbar mit der Konkurseröffnung eintretende, sich in der relativen Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners ä... mehr lesen...
Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 24. 2. 1969 über das Vermögen des Elemer S eröffneten Konkurs. Er beantragt Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 40.290.70 sA mit der Begründung: , daß der Gemeinschuldner, um die Wegbringung gepfändeter Maschinen, Kleider und Stoffe zwecks Versteigerung zu verhindern, am 10. 3. 1969, demnach nach Konkurseröffnung, an den Vollstreckungsbeamten des ExG Wien für die Beklagte diesen Betrag bezahlt habe. Diese Zahlung sei nach § 3 Abs 1 KO nic... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: Leistete der Gemeinschuldner Zahlungen an den Vollstreckungsbeamten, als - bereits früher gepfändete - Fahrnisse mit einem Kraftwagen zur öffentlichen Feilbietung abgeholt werden sollten, um die Wegschaffung und den gerichtlichen Verkauf der Pfandsachen zu verhindern, liegen gemäß § 3 KO unwirksame Rechtshandlungen des Gemeinschuldners und nicht Exekutionshandlungen des Vollstreckungsbeamten vor. Ents... mehr lesen...
Norm: JN §31 IIKO §3KO §172
Rechtssatz: Berechtigung des Gemeinschuldners zur Stellung eines Delegierungsantrages nach § 31 JN. Entscheidungstexte 5 Nd 31/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 5 Nd 31/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0046388 Dokumentnummer JJR_19710603_OGH000... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Anspruch nach dieser Gesetzesstelle nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 3/68 Entscheidungstext OGH 07.02.1968 5 Ob 3/68 Veröff: RZ 1969,34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0063818 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: Nach der Konkurseröffnung kann der Gemeinschuldner nicht mehr wirksam das Erlöschen seiner Zeichnungsbefugnis über ein Bankkonto anerkennen. Entscheidungstexte 8 Ob 324/66 Entscheidungstext OGH 24.01.1967 8 Ob 324/66 Veröff: QuHGZ 1967/24 S 73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS... mehr lesen...
Das Handelsgericht W. eröffnete am 15. März 1963 über das Vermögen der widerklagenden Partei das Konkursverfahren und bestellte Rechtsanwalt Dr. Harald S. zum Masseverwalter. Das Verfahren ist noch anhängig. Die zur Konkursmasse gehörige Liegenschaft EZ. X KG. Innere Stadt, Wien wurde im Rahmen der Verwertung der Konkursmasse an die klagende und widerbeklagte Partei verkauft, deren Eigentumsrecht im Jänner 1964 im Grundbuch einverleibt wurde. Die nunmehrige Liegenschaftseigentümer... mehr lesen...