Norm: KO §3KO §7KO §81
Rechtssatz: Während des Konkursverfahrens steht dem Gemeinschuldner nicht das Recht zu, vom Masseverwalter vorgenommene Veräußerungen von Liegenschaften aus der Masse mittels Klage selbständig anzufechten. Entscheidungstexte 5 Ob 195/66 Entscheidungstext OGH 08.07.1966 5 Ob 195/66 Veröff: SZ 39/126 = EvBl 1966/503 S 634 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 28. November 1961 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners N. N. der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter machte den Gemeinschuldner öfters darauf aufmerksam, daß er, falls er größere Beträge verdiene, sie in die Masse abführen müsse; es könnten ihm diesfalls gewisse Beträge, vielleicht 2000 S bis 3000 S im Monat, überlassen werden. Außerdem könnte eine Verrechnung von Spesen erfolgen. Da der Gemeinschuldner dem Masseverwalter nie Auskunft über seine Bezüge erteil... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: § 3 KO unterscheidet nicht zwischen Arbeitsverdiensten und Zahlungen aus anderen Verbindlichkeiten. Entscheidungstexte 5 Ob 28/66 Entscheidungstext OGH 24.02.1966 5 Ob 28/66 Veröff: SZ 39/38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0063825 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GBG §66KO §1KO §3
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist berechtigt, die Bewilligung der Streitanmerkung nach § 66 GBG zu beantragen, wenn er eine Schmälerung der Masse durch ein strafbares Verhalten des Masseverwalters oder anderer Organe des Konkursverfahrens behauptet. Entscheidungstexte 5 Ob 62/65 Entscheidungstext OGH 29.04.1965 5 Ob 62/65 Veröff: EvBl 1965/408 S 608 ... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §43
Rechtssatz: Die Ausschlußfrist für Anfechtungsklagen nach § 43 KO bezieht sich nicht auf die Unwirksamkeitsgründe des § 3 KO. Entscheidungstexte 6 Ob 45/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 45/62 Veröff: EvBl 1962/195 S 218 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063814 ... mehr lesen...
Die Beklagte, die ein Detailverkaufsgeschäft betrieben, aber dessen Geschäftsführung vollkommen ihrem Gatten Hans G. überlassen hatte, befand sich im Jahre 1957 in Zahlungsschwierigkeiten. In der ersten Hälfte dieses Jahres wurde das Ausgleichsverfahren über ihr Vermögen eröffnet, der Ausgleich aber nicht bestätigt, der Anschlußkonkurs mangels Vermögens aufgehoben. Auf Ersuchen des Hans G. bezahlte der Kläger eine Warenschuld der Beklagten im Betrag von 11.615 S 53 g, ferner sechs Ang... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §59
Rechtssatz: Von der Konkursaufhebung an sind alle vorher vom Gemeinschuldner vorgenommenen Rechtshandlungen, die nach § 3 KO relativ unwirksam waren, wirksam. Die Unwirksamkeit solcher Rechtshandlungen dauert nicht über den Konkurs hinaus. Entscheidungstexte 6 Ob 145/61 Entscheidungstext OGH 10.05.1961 6 Ob 145/61 Veröff: SZ 34/72 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3
Rechtssatz: Klagt der Masseverwalter den Kaufpreis für eine vom Gemeinschuldner nach Konkurseröffnung unberechtigterweise verkaufte Sache ein, so liegt darin eine Genehmigung des Kaufvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 462/60 Entscheidungstext OGH 15.02.1961 5 Ob 462/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Johann H. befindet sich seit 1. Oktober 1958 im Konkurs (S 69/58 des Handelsgerichtes Wien). Der Erstrichter hat der betreibenden Partei auf Grund des Auszuges aus dem Anmeldungsverzeichnis des Handelsgerichtes Wien vom 19. März 1959, S. 69/58-947, über eine in der dritten Klasse der Konkursgläubiger festgestellte Forderung der betreibenden Partei von 205.555.541 S 36 g auf Grund der ob der Liegenschaft EZ. 888 Grundbuch der Katastralgemeinde W. in COZ. 75 und ob der Liegenschaft EZ. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BKO §3KO §115
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner hat im reinen Exekutionsverfahren, das die Konkursmasse betrifft, kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 283/59 Entscheidungstext OGH 09.07.1959 3 Ob 283/59 EvBl 1959/267 S 467 = SZ 32/91 3 Ob 155/60 Entscheidungstext OGH 22.04.1960 3 Ob 155/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §74AußStrG §113KO §1KO §3KO §69
Rechtssatz: Der Masseverwalter in einem Nachlaßkonkurs ist nicht zur Anfechtung von Beschlüssen des Abhandlungsgerichtes, die bereits vor Konkurseröffnung rechtskräftig wurden, befugt. Durch Eröffnung des Nachlaßkonkurses wird eine vom Abhandlungsgericht an den Gerichtskommissär erteilte Ermächtigung zur Entnahme von Geld zur Deckung seiner Gebühren gegenstandslos. ... mehr lesen...
Norm: KO §3
Rechtssatz: An ein vom Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung abgegebenes konstitutives Anerkenntnis ist die Konkursmasse gebunden, falls kein Anfechtungstatbestand vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 164/51 Entscheidungstext OGH 21.03.1951 2 Ob 164/51 Veröff: SZ 24/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...