Norm
EO §65Rechtssatz
Bei der Exekutionsführung eines absonderungsberechtigten Gläubigers auf Vermögensstücke der Konkursmasse während des anhängigen Konkurses ist der Masseverwalter der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110285Im RIS seit
14.08.1998Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014