RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §1035
KO §3

Rechtssatz

Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag muß der Geschäftsherr nicht einmal geschäftsfähig sein; umso weniger kann es bei Beurteilung der Ansprüche des Geschäftsführers darauf ankommen, daß der Geschäftsherr durch die Konkurseröffnung in seiner Fähigkeit zur Verfügung über die Masse beschränkt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107214

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten