Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag muß der Geschäftsherr nicht einmal geschäftsfähig sein; umso weniger kann es bei Beurteilung der Ansprüche des Geschäftsführers darauf ankommen, daß der Geschäftsherr durch die Konkurseröffnung in seiner Fähigkeit zur Verfügung über die Masse beschränkt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107214Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_004