RS OGH 2001/7/5 8Ob263/00k, 8Ob50/08y, 1Nc34/13k, 5Ob181/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2001
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Norm

ZPO §6
KO §1
KO §3
KO §81
KO §122

Rechtssatz

Die Klagslegitimation des Gemeinschuldners wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (hier: gegen ehemaligen Masseverwalter verneint).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115501

Im RIS seit

04.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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