Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
In der Entgegennahme der Arbeitsleistung einer Arbeitnehmerin, die mit dem Gemeinschuldner nach Konkurseröffnung eine Arbeitsvertrag schloß, durch den MV kann eine Genehmigung des Vertrages liegen; nicht aber dann, wenn die Arbeitnehmerin schon vor Vertragsabschluß als Lebensgefährtin des GS unentgeltlich im Betrieb gearbeitet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014495Dokumentnummer
JJR_19770111_OGH0002_0040OB00131_7600000_001