Norm: ZPO §1245ZPO §426KO §110KO §171
Rechtssatz: § 124 ZPO ist auch im Konkursverfahren anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass der Beginn richterlicher Fristen auch bei Verkündung des Fristerteilungsbeschlusses hier: nach § 110 Abs 4 KO mangels anderer Festlegung im Beschluss erst mit der Zustellung desselben Beschlusses beginnt, es sei denn, es wäre der Beschluss überhaupt nicht zuzustellen. Macht das Konkursgericht von der nach § 124 ZPO ausd... mehr lesen...
Norm: ZPO §426 Abs1KO §110 Abs4KO §171
Rechtssatz: § 426 Abs 1 ZPO ist auch im Konkursverfahren anzuwenden. Dabei kommt es für die Frage, ob die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Beschlusses (an bei der Verkündung anwesende Parteien) erforderlich ist, nicht darauf an, ob ein zulässiges Rechtsmittel der Partei auch erfolgreich sein wird, sondern nur darauf, ob das Rechtsmittel gegen diesen Beschluss grundsätzl... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C1aZPO §526 AEO §59KO §87 Abs1KO §87 Abs3KO §171KO §173 Abs3
Rechtssatz: Die Unterlassung der in § 87 Abs 3 KO angeordneten Einvernahme stellt ungeachtet der Tatsache, dass diese Vernehmung auch im Weg des § 173 Abs 3 KO (§ 59 EO) durchgeführt werden kann, eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Entscheidungstexte 8 Ob 49/08a Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §408
Rechtssatz: § 408 ZPO ist im Konkursverfahren nicht anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 122/07k Entscheidungstext OGH 16.01.2008 8 Ob 122/07k Veröff: SZ 2008/4 9 Ob 44/10a Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 44/10a European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO allg
Rechtssatz: Grundsätzlich sind nur jene Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung im Konkursverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten des Konkursverfahrens vereinbar sind. Nur dort, wo die Besonderheiten des Konkursverfahrens einer Anwendung von Bestimmungen der ZPO nicht entgegenstehen, kommt somit die in § 171 KO vorgesehene sinngemäße Anwendung der ZPO in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GenKonkV allgKO §171ZPO §528 Abs2 Z2 A
Rechtssatz: Beim Umlageverfahren im Sinn der GenKonkV handelt es sich um ein außerstreitiges Mehrparteienverfahren. Entscheidungstexte 8 Ob 8/07w Entscheidungstext OGH 22.02.2007 8 Ob 8/07w Beisatz: Es finden daher die Rechtsmittelbeschränkungen des § 171 KO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO keine Anwendung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D4BKO §125 Abs2KO §171
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs über die Bestimmung der Entlohnung des Masseverwalters der Höhe nach ist jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 24/05w Entscheidungstext OGH 13.07.2006 8 Ob 24/05w Veröff: SZ 2006/110 8 Ob 102/07v Entscheidungstext OGH 22.11.2007 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: IO §252KO §171ZPO §527 Abs2
Rechtssatz: Auch im Konkursverfahren sind rekursgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse nur nach Zulassung des Rekurses an den Obersten Gerichtshof bekämpfbar. Entscheidungstexte 8 Ob 13/06d Entscheidungstext OGH 23.02.2006 8 Ob 13/06d 8 Ob 113/11t Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 Ob 113/11t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85KO §71aKO §171KO §183
Rechtssatz: Sind nicht sämtliche Voraussetzungen des § 183 KO erfüllt (hier: Fehlen der Aufschlüsselung der verschiedenen Verbindlichkeiten), hat das Konkursgericht vor Zurückweisung eines Antrages ein Verbesserungsverfahren im Sinne der §§ 84, 85 ZPO durchzuführen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn eine Antragstellung offenbar missbräuchlich erfolgt, etwa von einem Gläubiger ein Konkursantrag ohne... mehr lesen...
Norm: ZPO §234KO §17 Abs3KO §94KO §171
Rechtssatz: § 234 ZPO gilt nicht im Exekutionsverfahren. Der Erwerber einer Forderung nach Konkurseröffnung tritt grundsätzlich in den Konkursteilnahmeanspruch des vormaligen Gläubigers ein. Entscheidungstexte 8 Ob 153/03p Entscheidungstext OGH 26.02.2004 8 Ob 153/03p 8 Ob 53/04h Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §812JN §75KO §171
Rechtssatz: Die in der Konkursordnung nicht eigens geregelte Konkursfähigkeit ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Parteifähigkeit zu beurteilen: Wer parteifähig ist, ist grundsätzlich auch konkursfähig. Dem durch Nachlassabsonderung geschaffenen Sondervermögen (Absonderungsvermögen) ist auch nach Einantwortung Konkursfähigkeit zuzuerkennen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §45KO §171
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 45 JN gilt auch im Konkursverfahren. Auch für das Konkursverfahren gelten die Überlegungen des Gesetzgebers, dass der raschen meritorischen Erledigung der Vorrang gegenüber Streitigkeiten um die sachliche Zuständigkeit zu geben sei. Auch im Insolvenzrecht gibt es ein der Streitanhängigkeit vergleichbares Verfahrensstadium, nämlich jenes des Eröffnungsbeschlusses. Die seine sachl... mehr lesen...
Norm: IO §264 Abs4KO §171MRK Art6 Abs1 II5a4ZPO §521a
Rechtssatz: Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig. Hat das Rekursgericht zwar die Rekursbeantwortung zurückgewiesen, das Vorbringen jedoch berücksichtigt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen. Entscheidungstexte 8 Ob 282/01f Entscheidungstext OGH 24.01.2002 8 Ob 282/01f Veröff: SZ 2002/3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs1 C1KO §171
Rechtssatz: Mangels abweichender Bestimmungen in der KO gilt auch im Konkursverfahren die Bestimmung des § 526 Abs 1 ZPO, nach der über den Rekurs ohne vorhergehende mündliche Verhandlung zu entscheiden ist. Damit ist auch im Konkursverfahren der zweiten Instanz die Möglichkeit der Umwürdigung vom Erstgericht unmittelbar aufgenommener Beweise durch Einvernahme von Zeugen oder Parteien verwehrt. ... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §10
Rechtssatz: Gemäß § 171 KO sind, soweit in der Konkursordnung nichts anderes angeordnet ist, auf das Verfahren die JN, die ZPO und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwenden. § 10 ZPO ist somit auch auf das Einschreiten des für die antragsgegnerische GmbH bestellten Notgeschäftsführers, der diese im Konkurseröffnungsverfahren vertritt, anzuwenden. Dem Notgeschäftsführer steht in diesem Fall ein Kostenersatzanspruch eigene... mehr lesen...
Norm: ABGB §812JN §75KO §70KO §171
Rechtssatz: Beim Konkursantrag handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das grundsätzlich auch dem Arbeitnehmer als Gläubiger von Gehaltsforderungen offensteht. Entscheidungstexte 9 ObA 320/99w Entscheidungstext OGH 02.03.2000 9 ObA 320/99w 6 Ob 34/01w Entscheidungstext OGH 29.03.2001 6 Ob 34/01w ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C6ZPO §528 Abs2 Z2 LEO §78KO §171IO §252
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des im § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen. Entscheidungstexte 3 Ob 109/99x Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 Ob 109/99x 8 Ob 271/99g Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §219Geo §170
Rechtssatz: Protokolle des Gläubigerausschusses samt den dazu gehörenden Unterlagen, die in einen Sonderband genommen wurden, sind von der allgemeinen Akteneinsicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. OLG Linz ZIK 1995,193 mwN), weil sie gar nicht Bestandteil des Konkursaktes sind (Kuhn/Uhlenbruck, dKO11 Rz 1 c zu § 88). Entscheidungstexte 28 R 175/98f Ent... mehr lesen...
Norm: KO §171KO §176 HZPO §483 Abs3
Rechtssatz: Wird im Rekursverfahren der Antrag auf Konkurseröffnung zurückgezogen, ist nicht in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO mit Beschluß die Wirkungslosigkeit des angefochtenen Beschlusses festzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 2198/96k Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 Ob 2198/96k European... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §1 BbKO §171
Rechtssatz: Die Prozeßunfähigkeit des Gemeinschuldners kann nur mit Wirkung ex nunc geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 37/95 Entscheidungstext OGH 30.11.1995 8 Ob 37/95 8 Ob 328/99i Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 Ob 328/99i Auch ... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §30 Abs2ZPO §37 Abs2ZPO §84 Abs1 IZPO §84 Abs1 II
Rechtssatz: Ist einem - nicht im § 37 Abs 2 ZPO genannten - Schriftsatz eine Vollmacht des als Vertreter bezeichneten Rechtsanwaltes nicht angeschlossen (und beruft er sich nicht gemäß § 30 Abs 2 ZPO auf die erteilte Vollmacht), ist ein Verbesserungsverfahren gemäß den im Konkursverfahren nach § 171 KO sinngemäß anzuwendenden §§ 84 ff ZPO einzuleiten. Dies gilt auch, wenn eine d... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AO §66KO §156 Abs4KO §171
Rechtssatz: § 66 AO ist im Zwangsausgleichverfahren analog anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 15/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 8 Ob 15/91 Veröff: SZ 65/150 = BankArch 1993,490 8 Ob 132/01x Entscheidungstext OGH 11.10.2001 8 Ob 132/01x Veröff: SZ 74/172 ... mehr lesen...
Norm: EO §78KO §171ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Wohl bezeichnet der JAB (991 BlgNR 17.GP zu § 528 ZPO) die in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO idF der WGN 1989 von der Unanfechtbarkeit ausgenommenen Beschlüsse als jene, "durch die der Rechtsschutzanspruch überhaupt verneint wird"; er meint damit aber - wie die folgenden Ausführungen unmissverständlich erkennen lassen - nur formalrechtlich begründete Klagezurückweisungen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D4bAußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aKO §171
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Zurückweisungsbeschluss der zweiten Instanz, der sich auf einen Beschwerdegegenstand im Kostenpunkt bezogen hatte (hier: Vorschuss des Masseverwalters) auch dann, wenn die zweite Instanz den Rekurs für zulässig erklärt hatte. Entscheidungstexte 8 Ob 1/91 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §39 Abs4JN §8KO §111KO §171KO §179ZPO §222ZPO §223ZPO §224ZPO §225
Rechtssatz: Im Prüfungsprozeß gemäß § 111 Abs 1 KO sind auch bei ansonsten in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten gemäß § 179 Z 3 KO lediglich die für die Vertretung der Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Bestimmungen, im übrigen aber die Vorschriften der JN und der ZPO (etwa über die Gerichtsbe... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §86ZPO §528 Abs1 F3
Rechtssatz: Gegen bestätigende Entscheidung über Verhängung einer Ordnungsstrafe ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn die Art der verhängten Strafen divergiert (Haftstrafe beziehungsweise Geldstrafe). Entscheidungstexte 5 Ob 368/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 368/87 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cKO §171KO §176 F
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Gesellschafters der Gemeinschuldnerin, der auch persönlich im Konkurs ist, wenn es um die Errichtung der Jahresbilanz der gemeinschuldernischen Gesellschaft geht. Legitimiert wäre der Masseverwalter im Konkurs über das Privatvermögen des Gesellschafters. Entscheidungstexte 5 Ob 368/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §86
Rechtssatz: Auch in Ansehung einer in Konkurs befindlichen Person ist die Ordnungsstrafe zunächst als Geldstrafe und erst im Fall der Uneinbringlichkeit als Haft zu verhängen. Entscheidungstexte 5 Ob 368/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 368/87 8 Ob 51/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §119 Abs5 DKO §171ZPO §528 Abs1 Z2 C2
Rechtssatz: Bei rekursgerichtlicher Verneinung einer Beschwer des Gemeinschuldners durch die erstgerichtliche Ablehnung der Ausscheidungsfähigkeit behaupteter Amtshaftungsansprüche des Gemeinschuldners gegen den Masseverwalter liegt in Wahrheit nicht eine Zurückweisung, sondern eine Abweisung des Rekurses vor, gegen die ein weiterer Rechtszug an den OGH nicht mehr offensteht. En... mehr lesen...
Norm: KO §84 Abs3KO §171
Rechtssatz: Bei einschneidenden Verfügungen über das Massevermögen ist die Entscheidung des Konkursgerichtes gemäß § 171 KO, § 514 Abs 1 ZPO überprüfbar. Zur Klagsrückziehung ohne Anspruchsverzicht durch den Masseverwalter ist eine überprüfbare Bewilligung oder Genehmigung des Konkursgerichtes nicht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 303/85 Entscheidungste... mehr lesen...