Norm
ABGB §812Rechtssatz
Beim Konkursantrag handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das grundsätzlich auch dem Arbeitnehmer als Gläubiger von Gehaltsforderungen offensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113224Im RIS seit
01.04.2000Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012