Norm
ZPO §528 Abs2 Z3 D4bRechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Zurückweisungsbeschluss der zweiten Instanz, der sich auf einen Beschwerdegegenstand im Kostenpunkt bezogen hatte (hier: Vorschuss des Masseverwalters) auch dann, wenn die zweite Instanz den Rekurs für zulässig erklärt hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0044288Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022