Norm
AußStrG §9 A2cRechtssatz
Keine Rekurslegitimation des Gesellschafters der Gemeinschuldnerin, der auch persönlich im Konkurs ist, wenn es um die Errichtung der Jahresbilanz der gemeinschuldernischen Gesellschaft geht. Legitimiert wäre der Masseverwalter im Konkurs über das Privatvermögen des Gesellschafters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0006827Dokumentnummer
JJR_19871222_OGH0002_0050OB00368_8700000_001