- 4 Ob 509/92
Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 509/92
- 5 Ob 520/92
Beisatz: Der Verlust des Armenrechts (der Verfahrenshilfe) ist einer solchen Rechtsschutzverweigerung nicht gleichzuhalten. (T1)
- 7 Ob 655/92
Vgl; Beisatz: Um eine solche handelt es sich jedoch nicht bei der Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient. (T2)
- 3 Ob 70/93
Vgl; Beisatz: Die Zurückweisung des Antrags der Drittschuldnerin, den gerichtlichen Erlag eines künftig fällig werdenden pfändbaren Arbeitseinkommens des Verpflichteten gemäß
§ 307 EO zu bewilligen, ist einer solchen Klagszurückweisung nicht gleichzuhalten. (T3)
- 8 Ob 20/92
Entscheidungstext OGH 28.01.1993 8 Ob 20/92
Beisatz: Diesen gleichzuhalten sind - wie sich aus
§ 517 Z 1 ZPO ergibt (arg: Verweigerung der "Einleitung oder Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage") - aber auch jene Beschlüsse, mit denen die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wird. In beiden Fällen handelt es sich um eine Verweigerung des Rechtsschutzanspruches. (T4)
- 5 Ob 2042/96x
Entscheidungstext OGH 16.04.1996 5 Ob 2042/96x
Beis wie T2
- 1 Ob 2066/96x
Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 2066/96x
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn ein prozessualer Rechtsschutzanspruch des Klägers, eine Sachentscheidung über das Klagebegehren zu erlangen, endgültig verneint wird. (T5)
- 7 Ob 92/97y
Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. (T6)
- 1 Ob 295/97g
Beis wie T2; Beisatz: Mit der Nebenintervention wird einer parteifremden Person nur die Geltendmachung ihres rechtlichen Interesses, nicht aber eines Rechtsschutzanspruches gestattet. (T7)
- 3 Ob 109/99x
Vgl; Beisatz: Keine analoge Anwendung des im
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen. (T8)
- 8 Ob 271/99g
Beisatz: Wie der Oberste Gerichtshof zu
3 Ob 109/99x ausgesprochen hat, wurden verfahrenseinleitende Beschlüsse im Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren vom Gesetzgeber diesem Ausnahmetatbestand bewusst nicht gleichgestellt, sodass eine analoge Anwendung nicht in Frage kommt. (T9)
- 8 Ob 106/99t
- 6 Ob 292/99f
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Die Verweigerung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T10)
- 8 Ob 279/99h
Beis wie T9
- 8 Ob 215/99x
Vgl auch
- 8 Ob 214/99z
Vgl auch
- 8 Ob 65/00t
Vgl auch; Beis wie T9
- 8 Ob 195/01m
Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Antrag auf Zwangsausgleich. (T11)
- 2 Ob 174/01d
Beis wie T2
- 3 Ob 225/01m
Auch; Beisatz: Hier: "Zurückweisung" des Antrags auf Fortsetzung des Räumungsverfahrens. (T12)
- 5 Ob 74/02x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens. (T13)
- 1 Ob 226/02w
Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig. (T14)
- 3 Ob 212/02a
Vgl auch; Beis wie T10
- 7 Ob 265/03a
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Für Konformatbeschlüsse ist nur bei definitiver Versagung des Rechtsschutzes, also der Verweigerung des Zuganges zu Gericht, die Anfechtung vorgesehen. (T15); Beisatz: Hier: Beschluss des Rekursgerichts, mit dem die Verwerfung der Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit durch das Erstgericht bestätigt wird. (T16)
- 7 Ob 27/04b
Vgl auch; Beis wie T10
- 7 Ob 94/04f
Auch; Beis wie T5; Veröff: SZ 2004/84
- 5 Ob 111/05t
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Die bestätigende Entscheidung über die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags nach
§ 91 GOG ist in der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. (T17)
- 6 Ob 63/05s
Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 63/05s
Auch; Beisatz: Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten, gleichfalls auch nicht die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (T18)
- 3 Ob 200/05s
Vgl; Beis wie T8
- 2 Ob 97/06p
Beis wie T2
- 2 Ob 263/05y
- 7 Ob 189/06d
Beis wie T15; Beisatz: Beide Vorinstanzen bejahen die internationale Zuständigkeit - Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. (T19)
- 6 Ob 158/07i
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf wegen fehlender Unterschrift nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück. (T20)
- 6 Ob 277/07i
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf als verspätet zurück. (T21); Veröff: SZ 2008/14
- 9 Ob 77/08a
Vgl auch; Beis wie T15; Beis wie T19
- 5 Ob 212/08z
Vgl; Beis wie T4; Bem: Hier: Stufenklage; Verweigerung der Weiterführung des Verfahrens über das Leistungsbegehren nach Entscheidung über das Rechnungslegungsbegehren. (T22); Veröff: SZ 2008/161
- 3 Ob 277/08v
- 7 Ob 90/09z
Auch; Beisatz: Hier: Das Rekursgericht bestätigte die Zurückweisung der außerordentlichen Revision der beklagten Partei als verspätet. (T23)
- 7 Ob 177/09v
- 2 Ob 12/09t
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T7
- 6 Ob 107/10v
Vgl
- 3 Ob 123/10z
Auch; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T23
- 1 Ob 146/13x
Entscheidungstext OGH 29.08.2013 1 Ob 146/13x
Auch
- 10 ObS 150/13a
Entscheidungstext OGH 22.10.2013 10 ObS 150/13a
Auch; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Versäumung der Klagefrist im Rahmen der sukzessiven Kompetenz nach
§ 67 Abs 2 ASGG. (T24)
- 1 Ob 18/15a
Entscheidungstext OGH 03.03.2015 1 Ob 18/15a
Auch
- 1 Ob 89/15t
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 89/15t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa?VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts. (T25)
- 10 ObS 75/15z
Entscheidungstext OGH 02.09.2015 10 ObS 75/15z
Vgl auch; Beis wie T10
- 9 Ob 46/15b
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 9 Ob 46/15b
Vgl auch; Beis wie T19
- 3 Ob 160/15y
Entscheidungstext OGH 17.09.2015 3 Ob 160/15y
Auch; Beisatz: Hier: Bestätigung der Zurückweisung eines Revisionsrekurses als jedenfalls unzulässig. (T26)
- 3 Ob 79/16p
Entscheidungstext OGH 18.05.2016 3 Ob 79/16p
Auch; Beis wie T26
- 7 Ob 111/16y
Entscheidungstext OGH 06.07.2016 7 Ob 111/16y
Auch
- 6 Ob 128/18v
Auch; Beis wie T15
- 9 Ob 34/19v
Beisatz: Für die Bestätigung der Zurückweisung eines Rechtsmittels gilt daher
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO. (T27)
- 7 Ob 4/19t
Vgl; Beis wie T15
- 9 ObA 106/19g
Vgl; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und als Folge Zurückweisung der Klage wegen Verspätung. (T28)
- 6 Ob 170/20y
Vgl; Beis nur wie T5
- 6 Ob 167/21h
Vgl; Beis wie T26
- 17 Ob 14/21i
Vgl