Der Beschwerdeführer bezog als Universitätsassistent (rechtswissenschaftliche Fakultät) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Von September 2001 bis August 2004 war er als Universitätsassistent unter Entfall der Bezüge nach § 160 BDG dienstfrei gestellt und bezog ein "APART (Austrian Programme for Advanced Research and Technology)-Stipendium" in Höhe von jährlich 45.107,14 EUR von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (im Folgenden: Akademie). In den Einkommensteuererklä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstreckt sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 24. Juli 2007, 2007/14/0028). Dera... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei, ein Verein, ist zu 51 % an der B-AG beteiligt, deren 100 %-Tochter, die B-GmbH & Co KG, eine näher bezeichnete Wohnung mit 212,05 m2 Wohnnutzfläche und 171,21 m2 Terrassenfläche zu einem monatlichen Mietentgelt von S 17.575,-- (inklusive USt) an den Präsidenten der mitbeteiligten Partei und dessen Ehefrau vermietet hat. Mit sieben Bescheiden, jeweils vom 26. April 2002, zog das Finanzamt die mitbeteiligte Partei gemäß § 82 EStG 1988 als Arbeitgeberin des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Was die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs. 1 leg. cit. - und auch die Leistung des Dienstgeberbeitrages - betrifft, so erstreckt sich diese nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Ar... mehr lesen...
In einem an das Finanzamt gerichteten Schriftsatz vom 23. Dezember 1997 gaben die Beschwerdeführer bekannt, dass sie in den Jahren 1992 und 1993 Dienstnehmer von Waltraud O. gewesen seien. Den Beschwerdeführern sei zur Kenntnis gelangt, dass im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Waltraud O. Feststellungen getroffen worden seien, wonach einem Teil der von ihnen bezogenen Gehälter bei Waltraud O. die steuerliche Anerkennung versagt worden sei. Die auf Grund der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §78 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0094 E 5. Oktober 1994 RS 1(Hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt... mehr lesen...
Über das Vermögen der D KG wurde am 15. Juni 1981 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Im Zug einer im November 1982 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, die D KG habe die im Monat Juni 1981 fälligen Löhne und Gehälter nicht mehr ausbezahlt. Diese und weitere Ansprüche der Arbeitnehmer (Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Abfertigungen etc) seien aus Mitteln des Insolvenz-Ausgleichs-Fonds nach dem Insolvenz-Entgeltsicheru... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;KO §102;KO §103;KO §104;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Finanzamtes zur Anmeldung lohnabhängiger Abgaben im Konkurs kommt schon begrifflich nicht in Betracht, weil dem Finanzamt die Höhe dieser selbst zu berechnenden Abgaben angesichts ihrer Abhängigkeit von der Höhe der ausbezahlten Beträge gar nicht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §79 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, er habe darauf vertraut, die Finanzprokuratur, die auch im Gläubigerausschuss vertreten gewesen sei, werde als Vertreter des Bundes mit dem von ihm an sie überwiesenen Betrag auch die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem der Beschwerdeführer zur Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten (Lohnsteuer für den Zeitraum 1-12/1984 sowie 1-4/1985 und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 1-11/1984 sowie 1-4/1985) einer GmbH herangezogen worden war, ab. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer i... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §9;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen und die dem § 78 Abs 1 EStG 1988 entsprechende Einbehaltung der Lohnsteuern entbindet den Geschäftsführer einer GmbH nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung bzw Abfuh... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer, der am 1. Oktober 1984 zum Bezirkshauptmann von H bestellt worden war, am 27. Dezember 1994 die Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1989, 1990, 1991 und 1992 sowie für den Zeitraum vom 1. Jänner 1993 bis 31. August 1993 hinsichtlich der von seinem Dienstgeber für die Dienstwohnung in H in Ansatz gebrachten Sachbezüge. In den Beilagen zu den Anträgen sei ausgeführt worden, e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0094 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwis... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Sparkasse. Dienstnehmer der Beschwerdeführerin vermittelten Bauspar- und Versicherungsverträge und erhielten für diese "Nebenbeschäftigung" Provisionen von der S-Bausparkasse und der S-Versicherung. Hinsichtlich dieser Beträge zog die belangte Behörde die Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug zur Haftung für Lohnsteuer heran und schrieb ihr im Instanzenzug Dienstgeberbeitrag sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vor. Im gegen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Auch für den Fall des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist zu beachten, daß die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs 1 EStG 1988 nicht jene Lohnzahlungen betrifft, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern von dritter Seit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1995 Dienstnehmer der K GenmbH, über deren Vermögen am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Nach einer Vereinbarung von Vertretern der K GenmbH, deren Hausbank, des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Arbeiterkammer finanzierte die Hausbank die den Dienstnehmern für März 1995 bis Juli 1995 jeweils gebührenden Bezüge in der Weise vor, daß sie aus eigenen Mitteln Zahlungen in Höhe der Löhne und Gehälter nach Anwendung des Einkommenste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, aus de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0127 E 5. Oktober 1982 RS 2 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 1993 aus zwei verschiedenen Dienstverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei er für einen der Arbeitgeber (Arbeitgeber A) an zwei verschiedenen Dienstorten tätig wurde. Für die Fahrten zwischen diesen beiden Dienstorten wurde dem Beschwerdeführer vom Arbeitgeber A Kilometergeld zur Abdeckung seiner Auslagen für die Benützung des eigenen Kfz ausbezahlt. Kurz nach Ablauf des Streitjahres beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 240... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0094 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist zu 10 % an der A-GmbH beteiligt, seine Gattin zu 90 %. Er ist Geschäftsführer der A-GmbH und erhielt für die Tätigkeit bis einschließlich November 1990 ein Gehalt von monatlich brutto 49.100 S. Im Dezember 1990 schloß er mit der A-GmbH eine Vereinbarung, die im wesentlichen folgenden Inhalt aufweist: "Der Geschäftsführer ... vermindert seinen Lohn auf S 28.600,--. Dafür erhält der Geschäftsführer ... für seine laufende Geschäftsführung den Lohn für 3,5 Jahre (... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 93/15/0242 2 Stammrechtssatz Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/10 92/13/0286 2
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Vorschüsse (das sind Geldbeträge, die jemandem ausbezahlt werden, obgleich er erst später Anspruch darauf hat; Hinweis OGH 26.6.1991, 1 Ob 557/91) auf Teile des Arbeitslohnes unterliegen nicht bereits im Zeitpunkt i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, beantragte die Berücksichtigung eines seiner Tochter, die am 17. Jänner 1987 geheiratet hatte, in zwölf gleichen, ab Jänner 1987 jeweils zur Monatsmitte bar in Raten hingegebenen Heiratsgutes in Höhe von S 180.000,-- und einer seinem Sohn, der am 18. September 1987 geheiratet hatte, am 10. Dezember 1987 durch Überweisung auf ein Bankkonto des Empfängers bezahlten Ausstattung in Höhe von S 140.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber einem Dienstne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Mit Fremdmitteln finanzierte Zahlungen eines Steuerpflichtigen stellen erst bei Rückzahlung der Fremdmittel eine (außergewöhnliche) Belastung dar, während bei Leistung des Aufwandes aus bloß vorschußweise gewährtem Arbeitslohn die Belastung beim Steuerpflichtigen sofort und n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum "9/1992" einer Handelsgesellschaft zur Haftung herangezogen, deren Masseverwalter er während des im Zeitraum vom 5. Mai 1988 bis zum 20. September 1990 anhängigen Konkursverfahrens gewesen war. Der Beschwerdeführer habe, führte die belangte Behörde im angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EStG 1988 §78 Abs1;IESG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1997/6, S 110-114;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber muß die Lohnsteuer in jenem Zeitpunkt einbehalten, zu dem er als Arbeitgeber Zahlungen unter dem Rechtstitel Arbeitslohn leistet, was im Falle von Zahlungen durch das Arbeitsamt nach den Bestimmun... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §78 Abs1;KO §50; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1997/6, S 110-114;
Rechtssatz: Eine Pflicht des Finanzamtes zur Anmeldung lohnabhängiger Abgaben im Konkurs kommt schon begrifflich nicht in Betracht, weil dem Finanzamt die Höhe dieser vom Arbeitgeber zu ermittelnden Abgaben (Selbstbemessungsabgabe) angesichts ihrer Abhän... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §79 Abs1;EStG 1988 §83 Abs1;FamLAG 1967 §41;HKG 1946 §57 Abs4;HKG 1946 §57 Abs5 idF 1993/958;KO §50; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1997/6, S 110-114;
Rechtssatz: ... mehr lesen...