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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §41;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstreckt sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 24. Juli 2007, 2007/14/0028). Derartige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind im Wege der Veranlagung zu erfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150171.X02Im RIS seit
25.03.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013