RS Vwgh 2003/3/31 97/14/0128

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1972 §78 Abs1;
EStG 1972 §79 Abs1;
EStG 1988 §78 Abs1;
EStG 1988 §79 Abs1;

Rechtssatz

Mit den Ausführungen, er habe darauf vertraut, die Finanzprokuratur, die auch im Gläubigerausschuss vertreten gewesen sei, werde als Vertreter des Bundes mit dem von ihm an sie überwiesenen Betrag auch die lohnabhängigen Abgaben abdecken, zeigt der Masseverwalter keineswegs auf, er habe die ihm auferlegte Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben nicht verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X05

Im RIS seit

23.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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