Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Rechtssatz
Eine pauschale Abgeltung der Überstundenleistungen kann für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem tatsächlichen Überstundenanfall, die durchschnittlich im Lohnzahlungszeitraum unter der Voraussetzung gleichbleibender Verhältnisse zu leistenden Überstunden abgilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140131.X02Im RIS seit
13.09.1988Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012