RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0131

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs3;

Rechtssatz

Eine pauschale Abgeltung der Überstundenleistungen kann für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem tatsächlichen Überstundenanfall, die durchschnittlich im Lohnzahlungszeitraum unter der Voraussetzung gleichbleibender Verhältnisse zu leistenden Überstunden abgilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140131.X02

Im RIS seit

13.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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