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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines Anästhesisten stellt im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen der Ärzte keine außerordentliche Erschwernis dar. Denn nicht nur die Tätigkeit eines Anästhesisten, sondern die eines jeden Arztes ist verbunden mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung, Höchstkonzentration und psychischer Belastung. Die daraus resultierenden Erschwernisse sind der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit immanent, sie stellen somit typische Merkmale des Arztberufes dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X03Im RIS seit
19.01.1988