RS Vwgh 1988/1/19 85/14/0124

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Anästhesisten stellt im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen der Ärzte keine außerordentliche Erschwernis dar. Denn nicht nur die Tätigkeit eines Anästhesisten, sondern die eines jeden Arztes ist verbunden mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung, Höchstkonzentration und psychischer Belastung. Die daraus resultierenden Erschwernisse sind der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit immanent, sie stellen somit typische Merkmale des Arztberufes dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X03

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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