RS Vwgh 1989/5/9 86/14/0068

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1
EStG 1972 §68 Abs3

Rechtssatz

Für die Anerkennung von Überstundenpauschalvergütungen müssen kumulativ die Voraussetzungen gegeben sein, daß

a) derartige Pauschalien nach der gegebenen Sachlage wirtschaftlich fundiert sind,

b) an Hand von Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Überstunden von Arbeitnehmern in mehreren bereits abgelaufenen Lohnzahlungszeiträumen die gerechtfertigte Höhe der Pauschalien nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht wird, wobei gleichbleibende Verhältnisse vorliegen müssen, und

c) für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarungen über Pauschalien in bestimmter Höhe getroffen worden sind (Hinweis E 13.9.1988, 87/14/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140068.X03

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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