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EStGNorm
EStG 1972 §68 Abs1Rechtssatz
Für die Anerkennung von Überstundenpauschalvergütungen müssen kumulativ die Voraussetzungen gegeben sein, daß
a) derartige Pauschalien nach der gegebenen Sachlage wirtschaftlich fundiert sind,
b) an Hand von Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Überstunden von Arbeitnehmern in mehreren bereits abgelaufenen Lohnzahlungszeiträumen die gerechtfertigte Höhe der Pauschalien nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht wird, wobei gleichbleibende Verhältnisse vorliegen müssen, und
c) für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarungen über Pauschalien in bestimmter Höhe getroffen worden sind (Hinweis E 13.9.1988, 87/14/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140068.X03Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019