RS Vwgh 1988/1/19 85/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;

Rechtssatz

Von Arbeiten unter außerordentlicher Erschwernis iSd § 68 Abs 2 Z 2 EStG 1972 kann nur dann gesprochen werden, wenn sie sich entweder selbst als außerordentlich schwierig erweisen oder unter außerordentlichen schwierigen Bedingungen auszuführen sind (Hinweis E 19.3.1985, 84/14/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X01

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten