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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Rechtssatz
Von Arbeiten unter außerordentlicher Erschwernis iSd § 68 Abs 2 Z 2 EStG 1972 kann nur dann gesprochen werden, wenn sie sich entweder selbst als außerordentlich schwierig erweisen oder unter außerordentlichen schwierigen Bedingungen auszuführen sind (Hinweis E 19.3.1985, 84/14/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X01Im RIS seit
19.01.1988