RS Vwgh 1986/9/16 86/14/0089

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden feststeht. Es muß also feststehen, an welchem Tag und zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer die Überstunden leistete (Hinweis E 19.10.1983, 82/13/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140089.X01

Im RIS seit

16.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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