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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1Stammrechtssatz
Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden feststeht. Es muß also feststehen, an welchem Tag und zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer die Überstunden leistete (Hinweis E 19.10.1983, 82/13/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140089.X01Im RIS seit
16.09.1986