RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0071

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs3;

Rechtssatz

In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehemers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt an der Vereinbarung über die Anzahl der in der Gesamtstundenleistung enthaltenen und zu leistenden Überstunden. (Im Beschwerdefall erfolgte die Entlohnung nicht nach der Arbeitszeit, sondern in Form von Provisionen).( Hinweis auf E 3.10.1984, 83/13/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130071.X01

Im RIS seit

17.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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