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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Rechtssatz
In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehemers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt an der Vereinbarung über die Anzahl der in der Gesamtstundenleistung enthaltenen und zu leistenden Überstunden. (Im Beschwerdefall erfolgte die Entlohnung nicht nach der Arbeitszeit, sondern in Form von Provisionen).( Hinweis auf E 3.10.1984, 83/13/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130071.X01Im RIS seit
17.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016