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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Rechtssatz
Jede höher qualifizierte Tätigkeit im Berufsleben setzt höhere geistige und psychische Anforderungen voraus. Dies rechtfertigt jedoch nicht, die dafür vorgesehenen Zulagen schon als steuerbefreite bzw steuerbegünstigte Erschwerniszulage zu qualifizieren (Hinweis E 19.10.1983, 81/13/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X04Im RIS seit
19.01.1988