RS Vwgh 1988/1/19 85/14/0124

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;

Rechtssatz

Jede höher qualifizierte Tätigkeit im Berufsleben setzt höhere geistige und psychische Anforderungen voraus. Dies rechtfertigt jedoch nicht, die dafür vorgesehenen Zulagen schon als steuerbefreite bzw steuerbegünstigte Erschwerniszulage zu qualifizieren (Hinweis E 19.10.1983, 81/13/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X04

Im RIS seit

19.01.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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