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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/05/08 83/14/0223 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechts anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung der Überstundenleistung in bestimmter Höhe getroffen ist (Hinweis E 14.2.1978, 2488/77, VwSlg 5227 F/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140131.X01Im RIS seit
13.09.1988Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012