Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 02te Auflage, § 6 Textziffer 158). Rechte können abnutzbare oder nicht abnutzb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten eines unbefristeten Wegerechtes können mangels Abnutzung nicht im Wege der AfA abgesetzt werden (Hinweis E 27.10.1976, 1418/74, 2356/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X04 Im RIS seit 11.07... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Zukünftige Verhältnisse (hier betreffend die Abnutzbarkeit eines Wegerechtes) sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verläßlich voraussehen lassen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0141). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X03... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Recht, über fremden Grund eine Straße zu führen, und den Straßenbauten selbst. Wenn sich die Substanz der Betriebseinrichtungen einer Mautstraße verzehrt, bewirkt dies keinen Werteverzehr beim Wegerecht, auf dessen Grundlage Straßenbauten immer wieder erneuert werden können. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §479;ABGB §529;EStG 1972 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Unregelmäßige Dienstbarkeiten sind ihrem Inhalt nach zwar Grunddienstbarkeiten, werden aber einer bestimmten Person eingeräumt. Rechtsnachfolgern des Berechtigten steht das Recht grundsätzlich nicht zu, wenn es nicht auch für diese ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Rechtsform des Einzelhandelsgewerbes an zwei Standorten in Wien unter der auf seinen bürgerlichen Namen lautenden Firma das Unternehmen der Gebäudeverwaltung. Zum 1. April 1975 hatte er sein in Wien 3. situiertes Unternehmen an Ferdinand R. als Treuhänder für die B. Gesellschaft m.b.H. verkauft, blieb aber in dem weiterhin unter der Firma seines bürgerlichen Namens betriebenen Unternehmen als Prokurist im Angestelltenverhältnis zum Erwerber tätig. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als Grundstückshändler bis zur Aufgabe des Betriebes am 15. Oktober 1979 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Im Zuge einer die Streitjahre 1977 - 1979 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung befand die Prüferin unter anderem, daß wegen Nichtvorlage von Unterlagen die erklärten Privatanteile für 1977 und 1978 um je S 10.000,-- zu erhöhen seien. Im Jahr 1978 wäre die "Verbindlichkeit D Honorarverrechnung" in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teilwert, stellt eine Ausnahme dar, die nur dann zulässig erscheint, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes bereits am Bilanzstichtag eine offenkundige, erhebliche und dauernde Entwertung einget... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3 Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, daß sich ein Firmenwert abnützt, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/03 92/14/0038 1 Stammrechtssatz Der Firmenwert setzt sich aus einer Vielzahl von Wertfaktoren zusammen, aber dennoch stellt er ein einheitlich zu bewertendes Wirtschaftsgut dar, das je nach Art und Gewichtung seiner Wertfaktoren entweder zur Gänze als abnutzbares od... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Will der Abgabepflichtige eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen, hat er die Entwertung des Wirtschaftsgutes (hier Grundstück) nachzuweisen oder doch wenigstens glaubhaft zu machen (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z8;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Die Aufteilung der - auch die übernommenen Schulden enthaltenden - Anschaffungskosten auf die in einem einheitlichen Kaufvertrag erworbenen Wirtschaftsgüter ist nach objektiven Wertregeln vorzunehmen. Maßstab ist ein ökonomisch handelnder, einsichtiger und auf einen ordnungsgem... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur bruchstückhaft vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist erkennbar, daß nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages und sowie Gewerbesteuer 1985 bis 1987, teilweise nach Wiederaufnahme des Verfahrens, erlassen wurden. In der Berufung gegen diese Bescheide wurde ausgeführt, die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für den Erwerb einer (Nachbar)Liegenschaft stellen auch dann Anschaffungskosten iSd § 6 Z 1 und des § 6 Z 2 EStG 1972 und keine (zum Teil) sofort absetzbare Betriebsausgabe dar, wenn ein über dem Verkehrswert liegender Kaufpreis bezahlt wird, um nachbarschaftlichen Einwendungen im gewerbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Für die Feststellung des Teilwertes einer Liegenschaft ist die Frage, ob ein fiktiver Erwerber des Unternehmens die Liegenschaft zu denselben Konditionen - zur Sicherstellung des Fortbestandes des Unternehmens - erworben hätte, nicht von Bedeutung. Die Fragestellung hat vielmehr den Wert der - bereits im Betriebsvermög... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Universalerbe nach seinem am 31. Jänner 1977 verstorbenen Vater, schloß mit seiner Schwester ein Übereinkommen zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches ab, auf Grund dessen ihr - neben anderen Vermögenswerten - im Jahr 1981 eine Forstfläche aus dem vererbten Betriebsvermögen übereignet wurde. Das Finanzamt wertete diesen Vorgang als Entnahme gemäß § 6 Z. 4 EStG 1972 und schätzte den "Entnahmegewinn" des Grundstückes mit S 3,200.000,--. Um diesen Betrag wurd... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beteiligte sich bei Gründung der SB GmbH im Jahre 1986 am Stammkapital dieser Gesellschaft in Höhe von S 1,010.000,-- mit rund 66,83 %. In den Jahren 1987 und 1988 leistete die Beschwerdeführerin an diese Gesellschaft Gesellschafterzuschüsse von insgesamt S 25,863.861,39, welche sie auf die Beteiligung aktivierte. Im Rechnungsabschluß zum 31. Dezember 1988 machte die Beschwerdeführerin eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung in Höhe dieses Betrages gelte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Erwerb von Nachlaßvermögen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben, auch wenn das Nachlaßvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient. Dementsprechend sind Pflichtteilsschulden des Erben jedenfalls außerbetriebliche Verbindlichkeiten. Daraus resultiert, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §6 Z4;
Rechtssatz: Da dem Erben bereits mit dem Tod des Erblassers die entsprechenden Einkünfte und damit auch die damit zusammenhängenden Vermögenswerte zuzurechnen waren und die Entnahme des ererbten Grundstückes zur Abfindung einer Pflichtteilsschuld als einkommensteuerlicher Anknüpfungspunkt für die Besteuerung der stillen Reserven... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0128
Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 6 Stammrechtssatz Selbst wenn der Gesellschafterzuschuß einer GmbH von Anfang an nicht dazu bestimmt war, das Betriebskapi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0128
Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 8 Stammrechtssatz Ebenso wie die Veräußerung einer Schachtelbeteiligung als Veräußerun... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der als Einzelunternehmer ein Schlosserunternehmen betrieben hatte, war am 24. August 1987 der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursgericht verfügte die Betriebseinstellung; der Masseverwalter löste den Bestandvertrag betreffend die Betriebsstätte und sämtliche Dienstverträge auf; er veräußerte das gesamte Anlagevermögen sowie die Warenvorräte. Zum 30. September 1987 war der Betrieb vollständig aufgelöst. Für den Veranlagungszeitraum 1987 schätz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Verbindlichkeiten sind gemäß § 6 Z 3 EStG 1972 unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 6 Z 2 mit dem Gegenwert (Verfügungsbetrag) anzusetzen, der dem Schuldner zugeflossen ist. Bei dem Erlöschen der Schulden durch Zahlung der Ausgleichsquote handelt es sich nicht um einen sogenannten "werterhellenden", objek... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ermittelt den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Zu ihrem Betriebsvermögen gehört ein zur Gänze vermietetes Gebäude. Im Streitzeitraum wurde das im Jahre 1970 um S 112.000,-- angeschaffte Gebäude mit einem Aufwand von rund S 7,5 Millionen umgebaut und generalsaniert. Die Beschwerdeführerin behandelte von dem Aufwand rund S 3,25 Millionen als Erhaltungsaufwand und den Rest als Herstellungsaufwand. Auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung vertrat das Finanza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zur Unterscheidung zwischen Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand bei Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes durch Herstellung modernen Wohnkomforts (Austausch der Holzdecken durch Betondecken und der Holzstiegen durch Betonstiegen, Einrichtung von Zentralheizung, Bädern, WC... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Fragen strittig: Zum einen die Frage, ob der Beschwerdeführerin, deren Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr am 31. März endet, betreffend ein nach den Behauptungen der Beschwerdeführerin schon im Dezember 1987 um S 5,526.000,--; netto S 4,605.000,-- von der Maschinenfabrik A AG (Teilrechnung vom 18. Mai 1988) angeschafftes Wirtschaftsgut das Recht zustand, in der Bilanz zum 31. März 1988 eine vorzeitige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Risken ist nicht zulässig (Hinweis: Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 2te Auflage, Textzahl 284 zu § 6 EStG). Schlagworte Spätheimkehrer Tätigkeit für eine ausländische Macht European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: Rückstellung für Produkthaftung) sind nur zulässig, wenn der betreffende Aufwand sich einerseits auf das abgelaufene Wirtschaftsjahr bezieht und anderseits die Verpflichtungsgrundlage zum Bilanzstichtag bereits vorhanden ist (Hinweis: Doralt-Ruppe, Gr... mehr lesen...