RS Vwgh 1993/10/5 93/14/0122

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Veröffentlicht am 05.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Zukünftige Verhältnisse (hier betreffend die Abnutzbarkeit eines Wegerechtes) sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verläßlich voraussehen lassen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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