RS Vwgh 1993/10/5 93/14/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1993
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 02te Auflage, § 6 Textziffer 158). Rechte können abnutzbare oder nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein (Hinweis Doralt, aaO Textziffer 159, 228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten