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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0128 Besprechung in: ÖStZ 1995/6, S 104-108;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 8Stammrechtssatz
Ebenso wie die Veräußerung einer Schachtelbeteiligung als Veräußerung von Vermögenswerten steuerpflichtig ist, ist auch die Wertminderung der Beteiligung als Vermögensminderung steuerlich zu berücksichtigen. Beides hängt nicht mit der Ertragskomponente, sondern mit der Vermögenskomponente der Beteiligung zusammen. Die Abschreibung einer Beteiligung auf ihren niedrigeren Teilwert gem § 6 Z 2 EStG 1972 ist daher auch bei Vorliegen einer Schachtelbeteiligung steuerwirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140127.X03Im RIS seit
03.04.2001