RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0053

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Es kann nicht unterstellt werden, daß sich ein Firmenwert abnützt, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Position - selbst weiterführt. Der Firmenwert muß allerdings überwiegend auf persönliche Leistungen desjenigen, der den Betrieb weiterführt, zurückzuführen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130053.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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