RS Vwgh 1993/8/11 92/13/0096

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Aufwendungen für den Erwerb einer (Nachbar)Liegenschaft stellen auch dann Anschaffungskosten iSd § 6 Z 1 und des § 6 Z 2 EStG 1972 und keine (zum Teil) sofort absetzbare Betriebsausgabe dar, wenn ein über dem Verkehrswert liegender Kaufpreis bezahlt wird, um nachbarschaftlichen Einwendungen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren (unzumutbare Lärmbelästigung) vorzubeugen und dadurch den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Schlagworte

Ehrenkränkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130096.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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