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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Aufwendungen für den Erwerb einer (Nachbar)Liegenschaft stellen auch dann Anschaffungskosten iSd § 6 Z 1 und des § 6 Z 2 EStG 1972 und keine (zum Teil) sofort absetzbare Betriebsausgabe dar, wenn ein über dem Verkehrswert liegender Kaufpreis bezahlt wird, um nachbarschaftlichen Einwendungen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren (unzumutbare Lärmbelästigung) vorzubeugen und dadurch den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Schlagworte
EhrenkränkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130096.X03Im RIS seit
20.11.2000