Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstückes an das Trinkwasserkanalnetz und Abwasserkanalnetz sind in einem Fall, in dem sie (noch) nicht in Zusammenhang mit einem Gebäude gebracht werden können, als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Anbindung an das Trinkwassernetz und an das Abwasserkanalnetz ist idR keine Voraussetzung für die Nutzung eines unbebauten Grundstückes und zählt daher nicht zu dessen Anschaffungskosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X04 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Gaszuleitungen und Wasserzuleitungen sind Teile des Gebäudes (Hinweis E 1.3.1983, 82/14/0156). Zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählen auch die Kosten des Anschlusses an die Kanalisation (Hinweis E 12.2.1965, 1279/64). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Zu den Anschaffungskosten gehören die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, und auch jene Aufwendungen, die der Steuerpflichtige tätigt, damit das Wirtschaftsgut zweckentsprechend genutzt werden kann (Hinweis E 5.8.1992, 90/13/0138). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Nach dem Bericht über eine bei der Beschwerdeführerin vorgenommene abgabenbehördliche Prüfung wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 eine Rückstellung für drohende Verluste in der Höhe von S 3,780.156,03 ausgewiesen. Es habe sich dabei um einen "negativen Firmenwert" gehandelt, der folgendermaßen entstanden sei: Mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 sei die Fa I (=Beschwerdeführerin; richtig: die Gesellschaftsanteile an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft) für einen Kaufpr... mehr lesen...
Nach dem Bericht über eine bei der Beschwerdeführerin vorgenommene abgabenbehördliche Prüfung wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 eine Rückstellung für drohende Verluste in der Höhe von S 3,780.156,03 ausgewiesen. Es habe sich dabei um einen "negativen Firmenwert" gehandelt, der folgendermaßen entstanden sei: Mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 sei die Fa I (=Beschwerdeführerin; richtig: die Gesellschaftsanteile an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft) für einen Kaufpr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z8 litb;
Rechtssatz: Beim entgeltlichen Erwerb eines Betriebes sind die Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten anzusetzen (vgl § 6 Z 8 lit b EStG 1988). Wie der VwGH in seinem E vom 7.10.1953, 30/51, VwSlg 820 F/1953, ausgesprochen hat, ist der Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z8 litb;
Rechtssatz: Beim entgeltlichen Erwerb eines Betriebes sind die Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten anzusetzen (vgl § 6 Z 8 lit b EStG 1988). Wie der VwGH in seinem E vom 7.10.1953, 30/51, VwSlg 820 F/1953, ausgesprochen hat, ist der Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft... mehr lesen...
Geschäftsherrin einer aus der V-Industrieanlagenbau GmbH und der ATL-Treuhand GmbH bestehenden atypischen stillen Gesellschaft (Beschwerdeführerin) ist die V-Industrieanlagenbau GmbH. Alleinige Gesellschafterin der V-Industrieanlagenbau GmbH ist die V-AG (eine Holding), die zugleich auch alleinige Gesellschafterin der V-Landmaschinenfabrik GmbH ist. Die ATL-Treuhand GmbH ist Treuhänderin für rund 350 Beteiligte. Die V-Industrieanlagenbau GmbH erwarb im Streitjahr um 75 Mio S ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Selbständige Bewertungsfähigkeit wird angenommen, wenn im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen ein besonderes Entgelt angesetzt zu werden pflegt (Hinweis Doralt, EStG/3, § 4, Tz 36). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1986 in mehreren Filialen einen Handel mit Blumen; seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer für diesen Zeitraum durchgeführten Betriebsprüfung traf die Prüferin unter anderem folgende Feststellungen: Vor Prüfungsbeginn und während der Prüfung habe die Prüferin "als Kunde" im Hauptgeschäft des Beschwerdeführers am Verkaufspult aufliegende Zettel gesehen, die die einzelnen Umsätze ausgewiesen hätten u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: In einer Inventur können zwar Waren gleicher Art zu einheitlichen Vermögensposten zusammengefasst werden; von solchen Waren gleicher Art kann aber jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn sie im Marktgeschehen differenziert beurteilt werden. Dies trifft auf "Blumen" zweifellos zu, weil sie nicht nur in ihrem A... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-OHG wurde zum 1. Jänner 1986 gegründet. Dr. J war an der Gesellschaft bei ihrer Gründung mit 99 %, Dr. P mit 1% beteiligt. Zum 1. Jänner 1987 erwarb Dr. P weitere 24,5 %-Anteile an der OHG um einen Preis von S 3,150.000,--. Gleichzeitig schenkte Dr. J 24,5 % Anteile seiner Tochter Dr. F. Im Dezember 1987 veräußerte Dr. F ihren Anteil um S 2,940.000,-- an Dr. P. Die bei den Erwerbsvorgängen entstandenen Firmenwerte wurden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Firmenwert ist der Mehrwert, den ein Unternehmen über die sonstigen Wirtschaftsgüter hinaus deshalb aufweist, weil seine Erträge höher oder gesicherter sind als ohne den mit diesem Mehrwert verbundenen Unternehmensvorteil. Ein Firmenwert kommt demnach für den Differenzbetrag der erworbenen Wirtschaftsgüter zu Teilwerten und der Gegenl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Zur Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist darauf zu verweisen, dass der Firmenwert bei der Ausübung eines freien Berufes im Hinblick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Inhaber des freien Berufes und seinen Auftraggebern von Lehre und Rechtsprechung als ein abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen wurde. Ausnahmen v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Wirtschaftsguteigenschaft ist bei immateriellen Gütern stets, dass sie in irgendeiner Form eigenständig in Erscheinung treten. Es muss sich dabei um nach der Verkehrsauffassung selbstständig bewertbare Güter handeln und nicht bloß um den Ausfluss eines ("anderen") Wirtschaftsgutes (Hinweis E VS 21.1.1986, 84/14/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die Gewerbesteuer betreffend die Jahre 1989 bis 1992 ohne die vom Beschwerdeführer in seinen Steuererklärungen beantragten Gewerbesteuerfehlbeträge einer namentlich genannten KG fest. Die belangte Behörde ging davon aus, dass der Beschwerdeführer neben seiner Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ein Transportunternehmen als Einzelunternehmer betrieben habe. In seinen Gewerbesteuererklärungen fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die Gewerbesteuer betreffend die Jahre 1989 bis 1992 ohne die vom Beschwerdeführer in seinen Steuererklärungen beantragten Gewerbesteuerfehlbeträge einer namentlich genannten KG fest. Die belangte Behörde ging davon aus, dass der Beschwerdeführer neben seiner Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ein Transportunternehmen als Einzelunternehmer betrieben habe. In seinen Gewerbesteuererklärungen fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: In der Frage, was unter Betrieb, Teilbetrieb iSd § 6 Z 9 lit a EStG 1988 zu verstehen ist, kann auf die zu § 24 EStG 1988 ergangene Judikatur zu den entsprechenden Veräußerungstatbeständen zurückgegriffen werden. Danach setzt eine Betriebsveräußerung nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 93/13/0088 3 Stammrechtssatz Aus Sicht des § 14 Abs 1 BAO ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortfü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: In der Frage, was unter Betrieb, Teilbetrieb iSd § 6 Z 9 lit a EStG 1988 zu verstehen ist, kann auf die zu § 24 EStG 1988 ergangene Judikatur zu den entsprechenden Veräußerungstatbeständen zurückgegriffen werden. Danach setzt eine Betriebsveräußerung nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 93/13/0088 3 Stammrechtssatz Aus Sicht des § 14 Abs 1 BAO ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortfü... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...