Zur in der Bilanz der Beschwerdeführerin, einer GmbH, für das Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Rückgängigmachung eines Forderungsverzichtes des "ehemaligen Alleingesellschafters" JG in Höhe von rd. 1,479.000 S ist in der Begründung: des Finanzamtes zum (endgültigen) Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1992 vom 7. September 1994 zu lesen, diese stelle einschließlich der von der Beschwerdeführerin getragenen Kapitalertragsteuer eine verdeckte Gewinnausschüttung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein bedingter Schuldnachlass verpflichtet den nach dem Niederstwertprinzip bilanzierenden protokollierten Kaufmann (§ 5 Abs 1 EStG 1988), die Verbindlichkeit in der Bilanz we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein bedingter Schuldnachlass verpflichtet den nach dem Niederstwertprinzip bilanzierenden protokollierten Kaufmann (§ 5 Abs 1 EStG 1988), die Verbindlichkeit in der Bilanz we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 30.9.1998, 93/13/0181; E 29.4.1992, 90/13/0228). Es spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §177;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 30.9.1998, 93/13/0181; E 29.4.1992, 90/13/0228). Es spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Der VwGH hatte ua im E vom 12.4.1978, 314/77, die Frage zu beurteilen, ob Ausschüttungen von Gesellschafterzuschüssen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1991 bis 1993 folgende Einkünfte: - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als angestellter Arzt im Krankenhaus W - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Vizebürgermeister dem Gemeinde K - Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Primararzt. In den Jahren 1992 und 1993 kaufte der Beschwerdeführer mehrere Bilder (Anschaffungskosten insgesamt ca. 60.000 S). Auf Grund d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1991 bis 1993 folgende Einkünfte: - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als angestellter Arzt im Krankenhaus W - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Vizebürgermeister dem Gemeinde K - Einkünfte aus nichselbstständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Primararzt. In den Jahren 1992 und 1993 kaufte der Beschwerdeführer mehrere Bilder (Anschaffungskosten insgesamt ca. 60.000 S). Auf Grund d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Wertverlust, der sich durch eine Änderung des Zeitgeschmacks ergibt, kann die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung nach § 6 Z 2 lit a EStG 1988 erfüllen (Hinweis E 5.7.1994, 91/14/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999140082.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Wertverlust, der sich durch eine Änderung des Zeitgeschmacks ergibt, kann die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung nach § 6 Z 2 lit a EStG 1988 erfüllen (Hinweis E 5.7.1994, 91/14/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999140082.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 11. August 1987 errichteten der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: Gesellschafter) die N GmbH. Die Gesellschafter übernahmen das Stammkapital in Höhe von insgesamt 4,450.000 S und brachten in Anrechnung auf ihre Stammeinlagen das bisher von ihnen betriebene Unternehmen der B KG unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III StruktVG in die N GmbH ein. Eine im Jahr 1992 durchgeführ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 11. August 1987 errichteten der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführer (im Folgenden: Gesellschafter) die N GmbH. Die Gesellschafter übernahmen das Stammkapital in Höhe von insgesamt 4,450.000 S und brachten in Anrechnung auf ihre Stammeinlagen das bisher von ihnen betriebene Unternehmen der B KG unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III StruktVG in die N GmbH ein. Eine im Jahr 1992 durchgeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §30;EStG 1972 §31 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31 Abs7;EStG 1988 §6 Z14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0195 97/15/0194
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 5.10.1994, 94/15/0036, die Meinung vertreten, dass auch unter dem Regime des EStG 1972 die zu einem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §30;EStG 1972 §31 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31 Abs7;EStG 1988 §6 Z14; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0195 97/15/0194
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 5.10.1994, 94/15/0036, die Meinung vertreten, dass auch unter dem Regime des EStG 1972 die zu einem ... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Durch Vertrag vom 12. März 1990 wurden die Geschäftsanteile des Kommanditisten Dr. H und zweier weiterer Kommanditisten im Ausmaß von 95 % an der KG an die neu eintretende Kommanditistin, die G-Gesellschaft m.b.H., mit Wirkung ab 1. August 1989 übertragen. Der mit S 1,853.146,25 ermittelte Abtretungspreis sollte zufolge Punkt II. Abs. 1 - 3 des Vertrages in der Abdeckung der negativen variablen Verrechnungskonten... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ausschließlich in Streit, ob die eine Apotheke betreibende beschwerdeführende OHG für den aus dem Erwerb eines weiteren Geschäftsanteiles durch ihre Gesellschafterin im Jahr 1986 resultierenden Firmenwert im Hinblick auf die mit 1. Jänner 1989 in Kraft getretene Bestimmung des § 8 Abs. 3 EStG 1988 in den Streitjahren eine Absetzung für Abnutzung vornehmen durfte. Die belangte Behörde hat dies entgegen der Rechtsansich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Handelt es sich um einen "werterhellenden" und nicht um einen zu dem maßgeblichen Bilanzstichtag nicht vorhersehbaren und daher hiebei noch nicht zu berücksichtigenden "wertbeeinflussenden" Umstand (siehe zu dieser Unterscheidung Doralt, EStG3, Rz 15 zu § 6), ist darauf auch in steuerlicher Hinsicht in der Bilanz entsprechend Bedacht zu ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ausschließlich in Streit, ob die eine Apotheke betreibende beschwerdeführende OHG für den aus dem Erwerb eines weiteren Geschäftsanteiles durch ihre Gesellschafterin im Jahr 1986 resultierenden Firmenwert im Hinblick auf die mit 1. Jänner 1989 in Kraft getretene Bestimmung des § 8 Abs. 3 EStG 1988 in den Streitjahren eine Absetzung für Abnutzung vornehmen durfte. Die belangte Behörde hat dies entgegen der Rechtsansich... mehr lesen...
Der am 12. April 1925 geborene Beschwerdeführer, der bis zum 30. September 1985 als Steuerberater tätig war, wobei er den Gewinn aus seinem Betrieb nach § 4 Abs 3 EStG ermittelte, verkaufte im September 1975 rund 85 % seines Kundenstockes an die zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO ausübende H-GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist. Am Stammkapital der H-GmbH waren der Beschwerdeführer zu 25 % und sein Sohn (idF: Sohn) zu 75 % beteili... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §33;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes führt nicht dazu, wegen der gleichzeitigen Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen eine Betriebsaufgabe zu fingieren. Vielmehr hat der Übernehmer des Betriebes di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer kaufte im Jänner 1996 von der Gemeinde H die zusammenhängenden, unbebauten, in einem Gewerbeaufschließungs- bzw. Industriegebiet gelegenen Grundstücke Nr. 464/20 und 464/1 um ca. 1,5 Mio. S und vermietete sie in der Folge als Lagerplatz. Mit Rechnung vom 3. Juli 1996 lastete die Gemeinde H dem Beschwerdeführer 622.110 S plus Umsatzsteuer für die Herstellung einer öffentlichen Gemeindestraße bis zur Grundstücksgrenze und für die Herstellung der Einbindung in d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 6 EStG 1988 allgemein Tz 11.1.) und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 59) zählen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Dies gilt ebenso für solche Aufwendungen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Anbindung von Grundstücken an das öffentliche Straßennetz trägt unzweifelhaft dauerhaft zu ihrer Wertsteigerung bei. Dem steht nicht entgegen, dass öffentliche Straßen nicht "exklusiv" für die Eigentümer bestimmter Grundstücke errichtet werden und auch von anderen als den Grundstückseigentümern benutzt werden dürfen... mehr lesen...