Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte neben anderen Einkünften ab dem Jahr 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer im Jahr 1991 von ihrer Mutter unentgeltlich erworbenen, mit einem Mietwohnhaus bebauten Liegenschaft (in der Folge: Mietwohnhaus). In ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 wies die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von minus S 85.968,-- und Einkünften aus Kapitalvermögen (S 21.474,--) Einkünfte aus Vermietung u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1988 §6;EStG 1988 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0158
Rechtssatz: Da sich der Marktpreis von Mietobjekten am Ertragswert orientiert, können auch die fiktiven Anschaffungskosten vom Ertragswert abgeleitet werden (Hinweis E 5.10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: § 6 Z 10 EStG 1988 macht deutlich, dass die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen ist. Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stell... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1988 §6;EStG 1988 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0158
Rechtssatz: Das Ergebnis eines Gutachtens, bei welchem Ertragswert und Substanzwert (abgeleitet von Herstellungsk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: § 6 Z 10 EStG 1988 macht deutlich, dass die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen ist. Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Sportgeschäft sowie zwei Fremdenheime als einheitlichen Gewerbebetrieb, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag zum 30. September ermittelte. Zum 1. Oktober des Streitjahres übertrug der Beschwerdeführer ein Fremdenheim unentgeltlich seinem Sohn (idF: Sohn). Der Sohn führte das Fremdenheim fort, ermittelte jedoch den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Auf Grund der Ergebn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes zu keiner Entnahme von Wirtschaftsgütern. Vielmehr ist der Übernehmer eines Betriebes oder Teilbetriebes verpflichtet, die Buchwerte des bisherigen Inhabers fortzuführen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die abschließende Regelung über die Bewertung von Wirtschaftsgütern bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes in § 6 Z 9 EStG 1972 bleibt für die Anwendung des § 6 Z 4 legcit auch dann kein Raum, wenn bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes der Überne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Altwarenhandel. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte die Prüferin unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1990 die Wohnung eines Verstorbenen "in ihrer Gesamtheit und zwar die Einrichtung sowie die Hauptmietrechte" um einen Kaufpreis von insgesamt S 120.000,-- erworben habe. Dieser Betrag sei zunächst treuhändig hinterlegt worden, weil der Kaufvertrag an die Bedingung g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Altwarenhandel. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte die Prüferin unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1990 die Wohnung eines Verstorbenen "in ihrer Gesamtheit und zwar die Einrichtung sowie die Hauptmietrechte" um einen Kaufpreis von insgesamt S 120.000,-- erworben habe. Dieser Betrag sei zunächst treuhändig hinterlegt worden, weil der Kaufvertrag an die Bedingung g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z9 litb;
Rechtssatz: Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z9 litb;
Rechtssatz: Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litc;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §6 Z9 litb;EStG 1988 Sachbezügebewertung Erlaß FLD Wien/NÖ/Bgld 2.März 1989 Art1 AbschnC Z9;
Rechtssatz: Anschaffungskosten iSd Einkommensteuerrechtes sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ist nur ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litc;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §6 Z9 litb;EStG 1988 Sachbezügebewertung Erlaß FLD Wien/NÖ/Bgld 2.März 1989 Art1 AbschnC Z9;
Rechtssatz: Anschaffungskosten iSd Einkommensteuerrechtes sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ist nur ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...