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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Die Anbindung an das Trinkwassernetz und an das Abwasserkanalnetz ist idR keine Voraussetzung für die Nutzung eines unbebauten Grundstückes und zählt daher nicht zu dessen Anschaffungskosten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X04Im RIS seit
20.11.2000