RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0169

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die Anbindung an das Trinkwassernetz und an das Abwasserkanalnetz ist idR keine Voraussetzung für die Nutzung eines unbebauten Grundstückes und zählt daher nicht zu dessen Anschaffungskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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