Die mitbeteiligte AG hat am 15. Juni 1992 ca. 29% der Aktien der S-AG erworben (Anschaffungskosten von 994.662.822 S). Mit Beschluss vom 4. Dezember 1992 wurde das Grundkapital der S-AG von 500 Mio. S auf 250 Mio. S herabgesetzt. Die Mitbeteiligte erhielt dadurch eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 73,311.500 S. Sie setzte den steuerlichen Buchwert der Beteiligung an der S-AG auf die Hälfte herab und wies die Beteiligung somit zum 31. Dezember 1992 für steuerliche Zwecke nur mehr mit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §19;
Rechtssatz: Die ordentliche Kapitalherabsetzung stellt keine Teilliquidation dar und führt daher im Betriebsvermögen des Gesellschafters nicht zu einer prozentuellen Abstockung des Buchwertes der Beteiligung (Hinweis E 23. April 2001, 98/14/0073, 0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Februar 1987 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Immobilien. Gesellschafter sind Dr. Gertrud D. mit einer Stammeinlage von S 5.000 und Dr. Alois D. mit einer solchen von S 495.000. Geschäftsführerin ist Dr. Gertrud D. Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ist ersichtlich, dass gegen die Gesellschafter seit 1992 gerichtliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der Abgabenhint... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Februar 1987 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Immobilien. Gesellschafter sind Dr. Gertrud D. mit einer Stammeinlage von S 5.000 und Dr. Alois D. mit einer solchen von S 495.000. Geschäftsführerin ist Dr. Gertrud D. Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ist ersichtlich, dass gegen die Gesellschafter seit 1992 gerichtliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der Abgabenhint... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0026
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Wirtschaftsgut (vgl § 6 Z 1 EStG 1988) angeschafft worden ist, ist wesentlich, ob dem Abgabepflichtigen die eigentümergleiche Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung eingeräumt worden ist. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0026
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Wirtschaftsgut (vgl § 6 Z 1 EStG 1988) angeschafft worden ist, ist wesentlich, ob dem Abgabepflichtigen die eigentümergleiche Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung eingeräumt worden ist. ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der AK & Söhne KG (im Folgenden: KG). Mit Einbringungsvertrag vom 29. September 1993 wurde der Speditionsbetrieb der KG entsprechend den Bestimmungen des Art. III UmgrStG rückwirkend zum 31. Dezember 1992 in die K GmbH unter Zurückbehaltung der betrieblich genutzten Liegenschaft in der R-Straße eingebracht. Zugleich erfolgte eine formwechselnde Umwandlung der KG in die beschwerdeführende KEG. In der Erklärung der Einkünfte für... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der AK & Söhne KG (im Folgenden: KG). Mit Einbringungsvertrag vom 29. September 1993 wurde der Speditionsbetrieb der KG entsprechend den Bestimmungen des Art. III UmgrStG rückwirkend zum 31. Dezember 1992 in die K GmbH unter Zurückbehaltung der betrieblich genutzten Liegenschaft in der R-Straße eingebracht. Zugleich erfolgte eine formwechselnde Umwandlung der KG in die beschwerdeführende KEG. In der Erklärung der Einkünfte für... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der AK & Söhne KG (im Folgenden: KG). Mit Einbringungsvertrag vom 29. September 1993 wurde der Speditionsbetrieb der KG entsprechend den Bestimmungen des Art. III UmgrStG rückwirkend zum 31. Dezember 1992 in die K GmbH unter Zurückbehaltung der betrieblich genutzten Liegenschaft in der R-Straße eingebracht. Zugleich erfolgte eine formwechselnde Umwandlung der KG in die beschwerdeführende KEG. In der Erklärung der Einkünfte für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 EStG handelt es sich ebenso wie beim gemeinen Wert um einen objektiven Wert (Hinweis E 28. April 1994, 93/16/0186). Für die Beantwortung der Frage, welchen Betrag der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für die Liegenschaft ansetzen würde (§ 6... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z3;
Rechtssatz: Eine Verbindlichkeit, die nicht die konkrete Gegenleistung für eine bezogene Leistung darstellt, ist in jenem Zeitpunkt zu passivieren, in dem die betreffende Belastung dem Grunde nach auftritt (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6, Tz 164). Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert der künftigen Auszahlungen anz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 EStG handelt es sich ebenso wie beim gemeinen Wert um einen objektiven Wert (Hinweis E 28. April 1994, 93/16/0186). Für die Beantwortung der Frage, welchen Betrag der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für die Liegenschaft ansetzen würde (§ 6... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z3;
Rechtssatz: Eine Verbindlichkeit, die nicht die konkrete Gegenleistung für eine bezogene Leistung darstellt, ist in jenem Zeitpunkt zu passivieren, in dem die betreffende Belastung dem Grunde nach auftritt (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6, Tz 164). Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert der künftigen Auszahlungen anz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin hält seit 11. März 1993 1 %, die Zweitbeschwerdeführerin seit ebenfalls 11. März 1993 99 % am Grundkapital der B-AG. Mit Beschluss der Generalversammlung der B-AG vom 11. Oktober 1993 wurde das Grundkapital der B-AG von S 18,114.000,- - auf S 5,434.200,--, somit um 70 %, herabgesetzt. Von dieser Kapitalherabsetzung entfielen auf die Erstbeschwerdeführerin S 126.700,-- und auf die Zweitbeschwerdeführerin S 12,553.100,--. Anlässlich von bei den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/14/0074
Rechtssatz: Es ist sowohl verfehlt, in einer ordentlichen Kapitalherabsetzung eine Teilliquidation des die Kapitalherabsetzung beschließenden Unternehmens zu sehen (Hinweis Heidinger/Heidinger, Kapitalherabsetzung nach Kapitalber... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnung Top 18. Diese Wohnung wurde im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1972 §28 Abs2 Z3 idF 1987/606;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs3 Z3 idF 1989/660;EStG 1988 §6;StadterneuerungsG §38 Abs1;StadterneuerungsG §38 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 38 Abs 2 StadterneuerungsG ist in Folge des Verweises auf den letzten Satz des Abs 1 legcit die Anschaffung eines Gebäudes nicht als Assanierungsmaßnahm... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes im Zusammenhang mit der Veräußerung von Investmentfondsanteilen strittig. In der von der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid vor dem Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde weist diese darauf hin, dass der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden sei - im Ergebnis dann nicht rechtswidrig wäre, wenn er auf die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/15/0049 E 22. Februar 2001
99/15/0048 E 22. Februar 2001
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes im Zu... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes im Zusammenhang mit der Veräußerung von Investmentfondsanteilen strittig. In der von der Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Bescheid vor dem Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde weist diese darauf hin, dass der angefochtene Bescheid - der an sich mit dem Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden sei - im Ergebnis dann nicht rechtswidrig wäre, wenn er auf die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §6 Z2;InvFG 1963 §10 Abs2;InvFG 1963 §23 Abs1;InvFG 1963 §7;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/15/0049 E 22. Februar 2001
99/15/0048 E 22. Februar 2001
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die gewinnmindernde Anerkennung eines ausschüttungsbedingten Verlustes im Zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, an deren Vermögen nur der Kommanditist E.M. beteiligt ist. Einziger Komplementär der KG ist die C-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ebenfalls E.M. ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die C-GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin die Geschäfte der KG zu führen. Laut ihren Angaben in den Abgabenerklärungen betrieb die beschwerdeführende KG in den Jahren 1985 und 1986 einen Handel mit Fertigteilhäusern und Wandelementen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §30;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z5;
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem außerbetrieblichen Bereich des Gesellschafters als Einlage bzw Entnahme zu behandeln sind. Aus Sicht des Einkommensteuerrechtes leistet der Gesellschafter aus dem Privatve... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um ein in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenes Elektrizitätsversorgungsunternehmen. In einer "berichtigten" Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1985 vom 27. Mai 1986 beantragte die Beschwerdeführerin, von den in der Bilanz zum 31. Dezember 1984 angesetzten Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von rund 231 Mio. S Beträge für Disagio in Höhe von 30,321.038 S und für "Kursdifferenze... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG schloss im Jahr 1989 mit einer GmbH einen Vertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt ab: "I. Die ...(GmbH) musste zufolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit am 18. Juni 1989 den Ausgleich beim Handelsgericht Wien anmelden. Die bisher von der Geschäftsführung der ...(GmbH) gesetzten Maßnahmen und die vorliegende Erfolgsvorschau lassen erkennen, dass im Falle der Annahme des Ausgleiches eine echte Sanierung des Unternehmens erreicht wird, da durch den Ausglei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;HGB §203 Abs4;
Rechtssatz: Eine Bilanzierung der Herstellungskosten (inklusive Fremdkapitalzinsen) kommt nicht in Betracht, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Tageswert (Teilwert) unter den Herstellungskosten der fraglichen Wirtschaftsgüter gelegen ist. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass über die Teilwertvermutungen, wonach beispielsweise die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert um die auf sie entfallenden Absetzungen für Abnutzung grundsätzlich (vereinfacht) als Teilwert angesetzt werden k... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass § 6 EStG 1988 keine spezielle Regelung enthält, wie der Geschäftsfall einer Besserungsvereinbarung zu bilanzieren ist. Dies schließt aber nicht aus, dass ein entstandener Anspruch steuerrechtlich zu bilanzieren und nach § 6 EStG 1988 zu bewerten ist, wenn diesbezüglich von einem Wirtschaf... mehr lesen...