RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0169

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 6 EStG 1988 allgemein Tz 11.1.) und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Tz 59) zählen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Dies gilt ebenso für solche Aufwendungen einer Gemeinde für die Errichtung einer Gemeindestraße, welche die Gemeinde als Eigentümerin eines Grundstückes im Rahmen des Kaufvertrages dem Käufer anlastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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