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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Zu den Anschaffungskosten gehören die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, und auch jene Aufwendungen, die der Steuerpflichtige tätigt, damit das Wirtschaftsgut zweckentsprechend genutzt werden kann (Hinweis E 5.8.1992, 90/13/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X01Im RIS seit
20.11.2000