Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zu einem Konzern, der weltweit auf dem Gebiet der Telekommunikation tätig ist. Die Gesellschaft "S-GmbH" (nachfolgend "Tochtergesellschaft") wurde 1985 als Vertriebsgesellschaft des Konzerns mit Sitz in Österreich gegründet. Die Beschwerdeführerin ist seitdem zu 100 % an ihrer Tochtergesellschaft beteiligt. Im Protokoll der Vorstandssitzung der Beschwerdeführerin vom 21. Oktober 1992 wird hinsichtlich des Tochterunternehmens unter ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zu einem Konzern, der weltweit auf dem Gebiet der Telekommunikation tätig ist. Die Gesellschaft "S-GmbH" (nachfolgend "Tochtergesellschaft") wurde 1985 als Vertriebsgesellschaft des Konzerns mit Sitz in Österreich gegründet. Die Beschwerdeführerin ist seitdem zu 100 % an ihrer Tochtergesellschaft beteiligt. Im Protokoll der Vorstandssitzung der Beschwerdeführerin vom 21. Oktober 1992 wird hinsichtlich des Tochterunternehmens unter ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Vorau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Vorau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte seit Jahren ein Friseurgeschäft als Einzelunternehmen, in dem auch seine Ehegattin als Dienstnehmerin beschäftigt war. Die Ehe wurde am 8. März 1986 geschieden. Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Dezember 1985 (Eintragung ins Handelsregister am 24. Jänner 1986) errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin eine OHG, in die der Beschwerdeführer sein bisheriges Einzelunternehmen, seine Gattin ihre Arbeitskraft einbrachte (die Beteiligung an Gewinn und Ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus dem Betrieb eines Gasthauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb; sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Das Gebäude (Gasthaus) wird zu 7 % (ein Zimmer samt Bad) für eigene private Wohnzwecke, im übrigen betrieblich verwendet. Es zählt daher insgesamt zum Betriebsvermögen. Für das Jahr 1992 bewertete die Beschwerdeführerin die Nutzungsentnahme in Form der Nutzung der Räumlichkeiten für private Wohnzwecke in Anlehnung an die für Dienstneh... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. März bilanzierte, waren als Kommanditisten MW mit einem Anteil von 20 %, seine Gattin W und deren Sohn HW zu je 40 % beteiligt. MW verstarb am 16. April 1983 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes als Erben berufen waren die Ehegattin zu einem Drittel und die erblichen Kinder HW, G, H und K zu je einem Sechstel (zusammen zu zwei Dritteln) des Nachlasses. Die erbberechtigten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte seit Jahren ein Friseurgeschäft als Einzelunternehmen, in dem auch seine Ehegattin als Dienstnehmerin beschäftigt war. Die Ehe wurde am 8. März 1986 geschieden. Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Dezember 1985 (Eintragung ins Handelsregister am 24. Jänner 1986) errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin eine OHG, in die der Beschwerdeführer sein bisheriges Einzelunternehmen, seine Gattin ihre Arbeitskraft einbrachte (die Beteiligung an Gewinn und Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte seit Jahren ein Friseurgeschäft als Einzelunternehmen, in dem auch seine Ehegattin als Dienstnehmerin beschäftigt war. Die Ehe wurde am 8. März 1986 geschieden. Mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Dezember 1985 (Eintragung ins Handelsregister am 24. Jänner 1986) errichteten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin eine OHG, in die der Beschwerdeführer sein bisheriges Einzelunternehmen, seine Gattin ihre Arbeitskraft einbrachte (die Beteiligung an Gewinn und Ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus dem Betrieb eines Gasthauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb; sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Das Gebäude (Gasthaus) wird zu 7 % (ein Zimmer samt Bad) für eigene private Wohnzwecke, im übrigen betrieblich verwendet. Es zählt daher insgesamt zum Betriebsvermögen. Für das Jahr 1992 bewertete die Beschwerdeführerin die Nutzungsentnahme in Form der Nutzung der Räumlichkeiten für private Wohnzwecke in Anlehnung an die für Dienstneh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus dem Betrieb eines Gasthauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb; sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Das Gebäude (Gasthaus) wird zu 7 % (ein Zimmer samt Bad) für eigene private Wohnzwecke, im übrigen betrieblich verwendet. Es zählt daher insgesamt zum Betriebsvermögen. Für das Jahr 1992 bewertete die Beschwerdeführerin die Nutzungsentnahme in Form der Nutzung der Räumlichkeiten für private Wohnzwecke in Anlehnung an die für Dienstneh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus dem Betrieb eines Gasthauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb; sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Das Gebäude (Gasthaus) wird zu 7 % (ein Zimmer samt Bad) für eigene private Wohnzwecke, im übrigen betrieblich verwendet. Es zählt daher insgesamt zum Betriebsvermögen. Für das Jahr 1992 bewertete die Beschwerdeführerin die Nutzungsentnahme in Form der Nutzung der Räumlichkeiten für private Wohnzwecke in Anlehnung an die für Dienstneh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Zweck der Entnahmeregelung des § 4 Abs 1 EStG 1988 besteht darin sicherzustellen, dass der steuerliche Gewinn nicht durch außerbetriebliche Vorgänge gemindert wird. Aus dem Zweck der Regelung ergibt sich, dass die Nutzungsentnahme nicht mit dem "Mietwert" (Teilwert) zu bewerten ist. Es sind vielmehr die Vorgänge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist, unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betriebsinhabers (Anteilsinhabers) die Wirtschaftsgüter nach § 6 Z 9 EStG 1972 mit jenen Werten anzuse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zwar zutreffend, dass regelmäßig dann, wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiter tätig wird, beim Erwerber ein nicht abschreibbarer Firmenwert vorliegt (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0053), dies setzt aber voraus, dass der... mehr lesen...