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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Anbindung von Grundstücken an das öffentliche Straßennetz trägt unzweifelhaft dauerhaft zu ihrer Wertsteigerung bei. Dem steht nicht entgegen, dass öffentliche Straßen nicht "exklusiv" für die Eigentümer bestimmter Grundstücke errichtet werden und auch von anderen als den Grundstückseigentümern benutzt werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X03Im RIS seit
20.11.2000