RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0169

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die Anbindung von Grundstücken an das öffentliche Straßennetz trägt unzweifelhaft dauerhaft zu ihrer Wertsteigerung bei. Dem steht nicht entgegen, dass öffentliche Straßen nicht "exklusiv" für die Eigentümer bestimmter Grundstücke errichtet werden und auch von anderen als den Grundstückseigentümern benutzt werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150169.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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