Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Kommanditisten einer GmbH & Co KG. Mit Einbringungsvertrag vom 21. Dezember 2000 brachten die Beschwerdeführer unter Anwendung der Bestimmungen des Art. III UmgrStG ihre Kommanditanteile in die Komplementär GmbH ein, wodurch die KG gemäß § 142 HGB ohne Liquidation beendet wurde. In der Präambel des Einbringungsvertrages wurde u.a. Folgendes vereinbart: "Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die in Beilage A aufgelisteten Gegenstände des ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0293
Rechtssatz: Der dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümliche Begriff der Gegenleistung nach § 5 GrEStG ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen, wobei in der zitierten Gesetzesstelle nicht erschöpfend aufgelistet ist, was unter diesen Begriff subsumiert werde... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0293
Rechtssatz: Gegenleistung ist alles, was der Erwerber einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten, wobei es darauf ankommt, ob die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Grunds... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §5;UStG 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0135 E 28. September 1998 RS 3 Stammrechtssatz Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Den Gewinn ermittelt sie gemäß § 4 Abs. 1 EStG. In den Bilanzen der Streitjahre 1985 bis 1990 scheinen unter den Passiva "Anzahlungen von Kunden" in folgender Höhe auf: zum 31. Dezember 1985: 345.576,-- S zum 31. Dezember 1986: 1,544.982,-- S zum 31. Dezember 1987: 5,428.786,-- S zum 31. Dezember 1988: 5,695.826,50 S zum 31. Dezember 1989: 9,119.141,-- S zum 31. Dezember 1990: 10,928.770,-- S Im Zuge ei... mehr lesen...
Die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 ermittelnde Beschwerdeführerin bildete in den Streitjahren Rückstellungen von rund 871.000 S, 175.000 S und 167.000 S für Ausgleichsansprüche im Sinn des § 24 HVertrG 1993 der für sie tätigen Handelsvertreter. Strittig ist, ob diese Rückstellungen als nach § 9 Abs 3 EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1993 anzusehende Verbindlichkeitsrückstellungen steuerlich zu berücksichtigen sind. Die belangte Behörde vertritt im Wesentlichen unter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Gewinnrealisierung tritt mit Erbringung der Leistung ein. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt sie pro rata temporis; die Gewinne werden bei solchen durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichneten Vertragsverhältnissen laufend nach Maßgabe der Leist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Nach dem so genannten Realisationsprinzip dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Das Realisationsprinzip gilt im Bereich der Gewinnrealisierung gleichermaßen für die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 wie für die Gewinnermittlung gem... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 27. November 2001, 2001/14/0081, und vom 19. Dezember 2002, 2002/15/0146, unter Hinweis auf § 24 HVertrG 1993 sowie §§ 5 und 9 EStG 1988 ausgeführt hat, ist Voraussetzung für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung, dass im jewe... mehr lesen...
Bei einer 1993 bis 1995 umfassenden Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin, einem den Gewinn nach § 5 EStG 1988 ermittelnden Bauunternehmen, kam es zu Beanstandungen in der bilanziellen und umsatzsteuerlichen Erfassung bestimmter Bauleistungen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen gegen die - den Feststellungen des Prüfers folgenden - Bescheide des Finanzamtes als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass sich im Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: In der Bilanz sind nur solche Ereignisse zu berücksichtigen, die bereits eingetreten sind. Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, können nicht berücksichtigt werden. Konkret erkennbare Risken und Wertminderungen sind bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zwingend zu berücksichtigen. Sie müssen jedoch ihre Ursach... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte u.a. im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelte seinen Gewinn iSd § 5 EStG 1988 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (§ 2 Abs. 5 EStG 1988) zum 28. Februar. Am 7. Februar 1992 schloss der Beschwerdeführer über eine in seinem Betriebsvermögen befindliche Liegenschaft in Wien einen Kaufvertrag, nach dessen Punkt III. der gesamte Kaufpreis von 2,200.000 S in einem Teilbetrag von 600.000 S laut vorliegender Zusage einer Bank beim vertragserr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BAO §4;BewG 1955 §4;EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;EStG 1988 §5;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Mit seinen Ausführungen über das Entstehen der Steuerschuld im Falle "schwebend unwirksamer Geschäfte" erst mit Erteilung der Genehmigung übersieht der Abgabepflichtige,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und zwei Vertragspartner lösten (mit Rücksicht auf eine bei einem dieser beiden Vertragspartner eingetretene Insolvenz) mit Vereinbarung vom 24. Juli 1996 ein den beiden Vertragspartnern im Jahr 1991 auf 30 Jahre eingeräumtes Baurecht einvernehmlich mit Wirkung vom 31. Mai 1996 vorzeitig auf. Als Gegenleistung für das auf dem betroffenen Grundstück befindliche, zuvor generalrenovierte Gebäude wurde neben der Zahlung eines Geldbetrages die Übernahme eines Kredito... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes ist die Bewertung einer Darlehensschuld mit dem Nennwert auch dann nicht rechtswidrig, wenn dafür im Rahmen von Förderungsmaßnahmen Annuitätenzuschüsse gewährt werden (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 38 zu § 5 Gr... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers Dipl.-Ing. H und die Mutter des Beschwerdeführers, E, errichteten mit dem Beschwerdeführer sowie mit seinen Geschwistern Silvia W., Irene G.-W. und Dipl.- Ing. Dr. Michael W. am 20. Dezember 2000 einen als "Übergabs-, Schenkungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag" bezeichneten Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "Zweitens: Übergabsvereinbarung Diplom-Ingenieur H - im Folgenden Übergeber genannt - übergibt hiemit teils entg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen. Unter einer Gegenleistung ist alles zu verstehen, was der Erwerber - wenn auch nur mittelbar - einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten. Voraussetzung für die Einbeziehung in den Bereich der Gegenleistung ist ein unmittelbarer, tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang m... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 2000 schenkte Dr. P (Geschenkgeberin) der Beschwerdeführerin die Anteile an näher bezeichneten Liegenschaften, mit denen Wohnungseigentum (Einheitswerte zum 1. Jänner 2000 S 151.720,--, S 110.256,-- und S 86.649,--) verbunden ist. Die Geschenkgeberin behielt sich im Gegenzug den lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenuss der Wohnungen an den von ihr geschenkten Anteilen der Liegenschaften zurück. Im Vertrag festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG nicht erschöpfend angeführt. In Verbindung mit § 3 Abs. 1 Z 2 zweiter Satz GrEStG ist vielmehr klargest... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Februar 1991 ein (Teil)grundstück erworben hatte, auf welchem kurze Zeit später (jedenfalls 1991) ein Betriebsgebäude errichtet wurde. Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass die in der Bilanz zum 31. Dezember 1990 ausgewiesene Rücklage gemäß § 12 Abs. 7 EStG 1988, welche von der Beschwerdeführerin zur Gänze auf den Grund und Boden übertragen word... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 gestützten Ansicht, der Gesetzgeber habe "mit dem EStG 1988 mehrfach klargestellt", dass er für steuerliche Zwecke Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits nicht als Einheit ansehe, kann ungeachtet des Umstandes, dass nach dieser gesetzlichen Bestimmung (bei einem Abgabepflichtige... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...