Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0293Rechtssatz
Gegenleistung ist alles, was der Erwerber einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten, wobei es darauf ankommt, ob die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Grundstück steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160292.X02Im RIS seit
24.06.2003